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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Aly S. (---.6.12.vie.surfer.at)
Datum: 31.01.09 08:17
Hallo!
Habe seid kurzem eine Gehaltspfändung am laufen.
Bekomme im April ein Zusatzzahlung in Höhe eines Bruttogehaltes wg. 10-jährigem Firmenjubiläum.
Wird dieses "Jubiläumsgeld" komplett gepfändet oder bleibt mir, wie z. B. beim Urlaubsgeld zumindestens das Existenz-mimimum?
Oder wird das normale Gehal dazugerechnet und dann der pfändbare Teil abgezogen??
MfG & Dank im voraus,
Aly s.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 02.02.09 14:43
Da ein Jubiläumsgeld keinerlei Unterhalts- oder Versorgungsfunktion erfüllt, dürfte es zur Gänze der Pfändung unterliegen.
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