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 Gehaltspfändung
Autor: Aly S. (---.6.12.vie.surfer.at)
Datum:   31.01.09 08:17

Hallo!

Habe seid kurzem eine Gehaltspfändung am laufen.

Bekomme im April ein Zusatzzahlung in Höhe eines Bruttogehaltes wg. 10-jährigem Firmenjubiläum.

Wird dieses "Jubiläumsgeld" komplett gepfändet oder bleibt mir, wie z. B. beim Urlaubsgeld zumindestens das Existenz-mimimum?
Oder wird das normale Gehal dazugerechnet und dann der pfändbare Teil abgezogen??

MfG & Dank im voraus,

Aly s.



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 Re: Gehaltspfändung
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   02.02.09 14:43

Da ein Jubiläumsgeld keinerlei Unterhalts- oder Versorgungsfunktion erfüllt, dürfte es zur Gänze der Pfändung unterliegen.



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