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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: edda (---.flughafen-graz.at)
Datum: 14.02.08 17:20
Hallo! Kann mir jemand sagen, wie man in einem Verlassenschaftsverfahren Forderungen bekämpft?
Die Sache ist so: Das Verlassenschaftsverfahren wurde mit der Todfallsaufnahme eingeleitet. Seit dieser sind beim Notar eine Reihe von Forderungen angemeldet worden, die wir als Erbberechtigte nicht anerkennen wollen. Es könnte sein, dass die Höhe der Forderungen, die Höhe der Aktiva des Nachlasses übersteigen - was bedeuten würde "Nachlasskonkurs". Das wollen wir mit aller Kraft verhindern und daher vorab im Verlassenschaftverfahren, die Forderungen schon bestreiten, da wir von diesen Verbindlichkeiten absolut nichts wussten und diese unserer Ansicht nicht zu Recht bestehen. Also, meine dringende Frage: Kann man und wenn ja, wie solche Forderungen im Verlassenschaftverfahren als nicht eingeantworteter Erbe (sondern als gesetzlich Erbberechtigter) bekämpfen??? Bitte antwortete mir so schnell wie möglich, lg
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: chris (77.117.175.---)
Datum: 09.06.08 08:49
> Hallo! Kann mir jemand sagen, wie man in einem
> Verlassenschaftsverfahren Forderungen bekämpft?
> Die Sache ist so: Das Verlassenschaftsverfahren wurde mit der
> Todfallsaufnahme eingeleitet. Seit dieser sind beim Notar eine
> Reihe von Forderungen angemeldet worden, die wir als
> Erbberechtigte nicht anerkennen wollen. Es könnte sein, dass
> die Höhe der Forderungen, die Höhe der Aktiva des Nachlasses
> übersteigen - was bedeuten würde "Nachlasskonkurs". Das wollen
> wir mit aller Kraft verhindern und daher vorab im
> Verlassenschaftverfahren, die Forderungen schon bestreiten, da
> wir von diesen Verbindlichkeiten absolut nichts wussten und
> diese unserer Ansicht nicht zu Recht bestehen. Also, meine
> dringende Frage: Kann man und wenn ja, wie solche Forderungen
> im Verlassenschaftverfahren als nicht eingeantworteter Erbe
> (sondern als gesetzlich Erbberechtigter) bekämpfen??? Bitte
> antwortete mir so schnell wie möglich, lg
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