Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Verlassenschaft - nicht Anerkennen von Forderungen
Autor: edda (---.flughafen-graz.at)
Datum:   14.02.08 17:20

Hallo! Kann mir jemand sagen, wie man in einem Verlassenschaftsverfahren Forderungen bekämpft?
Die Sache ist so: Das Verlassenschaftsverfahren wurde mit der Todfallsaufnahme eingeleitet. Seit dieser sind beim Notar eine Reihe von Forderungen angemeldet worden, die wir als Erbberechtigte nicht anerkennen wollen. Es könnte sein, dass die Höhe der Forderungen, die Höhe der Aktiva des Nachlasses übersteigen - was bedeuten würde "Nachlasskonkurs". Das wollen wir mit aller Kraft verhindern und daher vorab im Verlassenschaftverfahren, die Forderungen schon bestreiten, da wir von diesen Verbindlichkeiten absolut nichts wussten und diese unserer Ansicht nicht zu Recht bestehen. Also, meine dringende Frage: Kann man und wenn ja, wie solche Forderungen im Verlassenschaftverfahren als nicht eingeantworteter Erbe (sondern als gesetzlich Erbberechtigter) bekämpfen??? Bitte antwortete mir so schnell wie möglich, lg



Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Verlassenschaft - nicht Anerkennen von Forderungen
Autor: chris (77.117.175.---)
Datum:   09.06.08 08:49


> Hallo! Kann mir jemand sagen, wie man in einem
> Verlassenschaftsverfahren Forderungen bekämpft?
> Die Sache ist so: Das Verlassenschaftsverfahren wurde mit der
> Todfallsaufnahme eingeleitet. Seit dieser sind beim Notar eine
> Reihe von Forderungen angemeldet worden, die wir als
> Erbberechtigte nicht anerkennen wollen. Es könnte sein, dass
> die Höhe der Forderungen, die Höhe der Aktiva des Nachlasses
> übersteigen - was bedeuten würde "Nachlasskonkurs". Das wollen
> wir mit aller Kraft verhindern und daher vorab im
> Verlassenschaftverfahren, die Forderungen schon bestreiten, da
> wir von diesen Verbindlichkeiten absolut nichts wussten und
> diese unserer Ansicht nicht zu Recht bestehen. Also, meine
> dringende Frage: Kann man und wenn ja, wie solche Forderungen
> im Verlassenschaftverfahren als nicht eingeantworteter Erbe
> (sondern als gesetzlich Erbberechtigter) bekämpfen??? Bitte
> antwortete mir so schnell wie möglich, lg
>

Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.