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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Barbara K. (---.pawlik-consulting.at)
Datum: 06.09.07 13:55
Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob für eine Grundbuchänderung unbedingt ein Notar notwendig ist und falls nicht, welche schritte man dann genau unternehmen muss.
Danke für Antworten!
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 06.09.07 15:33
Allenfalls erforderliche Unterschriften sind notariell oder auch gerichtlich zu beglaubigen, die Eingabe an das Grundbuchsgericht nicht.
Allerdings ist auch hierzu die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Notars zu empfehlen, weil mit jeder Grundbuchseingabe Gerichtsgebühren fällig werden, die mitunter recht beträchtlich sein können, und aber mangelhafte Eingaben zurückzuweisen sein können (womit die Gebühren verloren sind).
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Autor: e.s. (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 14.02.11 16:16
grundbuch@trash-mail.com
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Grundbuchänderung
Aufgrund Divergierender Aussagen von Behörden in Causa Grundbuch Eintragung ( Änderung ) bitten wir um Rat und Hilfe.
Mein geschiedener Mann ( Scheidung 2006 ) und ich besitzen zwei Eigentumswohnung an versch. Orten. Im Grundbuch ist via Schenkung mein geschiedener zu 50% an meiner Whg und ich, ebenfalls zu 50% bei seiner Whg eingetragen
da mein "ex" einen Wohnortwechsel anstrebt, hiezu eine neue Wohnbauförderung benötigt, sind wir veranlasst dztg. Besitzverhältnisse dahingehend zu ändern, so-dass ich nunmehr alleinige Besitzerin meiner Eigentzumswhg werde.
Kontextbezogen konsultierten wir vorab zuständige Grundbuchabteilungen in BH sowie Landesregierung St. Pölten, besagte ergaben seitens BH"....Nachtrag zu Schenkungsvertrag nötig..." hingegen bei Land NÖ ein : "......keine Zustimmung für Eintragung des Eigentumsrechtes erforderlich......"
hm...was koennte nun stimmig (rechtens) sein, bzw wie benennt sich dieser Antrag
( Grundbuchänderung ? ) sowie welche Forderungen stellt das Grundbuchamt bei Antrag auf Grundbuchänderung, welche kosten sind zu erwarten,
vorab danke fuer info, mfg
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Autor: Bertram (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 18.08.11 14:24
Wir, beide Ehepartner sind im Grundbuch.Es soll jetzt aber nur einer ins Grundbuch. Muss dies durch einen Notar vorgenommen werden?
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Autor: peter szelpal (---.cust.tele2.at)
Datum: 28.04.12 09:16
Auf meinem grundstück ist das frucht und genussrecht meines onkels eingetragen.
selbiger ist verstorben und ich möchte jetzt die eintragung löschen lassen.
auf ihre nachricht wartend
mfg peter szelpal
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