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Autor: Crouch (195.230.167.---)
Datum: 20.10.11 11:46
Hallo!
Ich habe eine Frage zu meinen Dienstvertrag.
Ich bin Angestellter und habe mein Dienstverhältnis gekündigt. Jetzt will mein Arbeitgeber die Ausbildungskosten zur Gänze zurück. In meinen Vertrag gibt es eine Klausel wo steht: Im Fall der Kündigung sind die Ausbildungskosten die ein Jahr vor der Kündigung angefallen sind jedoch bis max. 5000€ zurück zu bezahlen.
Im Internet habe ich aber gelesen das die Kosten nur aliquot verrechnet werden können.
Weiters habe ich gelesen, wenn keine Aliquotierung in dieser Klausel steht, ist sie als nichtig zu erklären.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
mfg
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