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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Christine (---.a1.net)
Datum: 05.09.11 19:24
Guten Tag, ich habe hier gerade dieses Forum entdeckt und hoffe meine Frage hier an der richtigen Stelle zu platzieren. Vielleicht kann mir jemand eine kurze Auskunft geben:
Ich war bis vor kurzem Selbständig und habe mein Gewerbe jetzt ruhend gemeldet, weil es finanziell einfach nicht mehr tragbar war. Als ich vor 2 Jahren meine Firma gründete, habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Jetzt - nachdem ich das Gewerbe ruhend gemeldet habe - habe ich auch die Versicherung gekündigt, denn ich brauche sie ja nicht mehr. Bzw. eigentlich habe ich gebeten die gewerbliche Rechtsschutzversicherung wieder in eine private zu ändern. Nun verrechnet mir der Versicherer eine Dauerrabattsrückforderung von EUR 200, da eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vereinbart wurde. Um ehrlich zu sein, war ich damals noch so naiv darauf gar nicht zu achten. Ich wurde darauf auch nicht hingewiesen, hätte mich wohl aber selbst darum kümmern müssen. Wie auch immer. Fakt ist: Sie haben mir einen Dauerrabatt von 20% gewährt. Und jetzt darf ich einer beigelegten Tabelle entnehmen: "Bei vorzeitiger Vertragsauflösung im 1. und 2. Jahr sowie vor Beendigung der 3. Versicherungsperiode erfolgt - abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit - eine Nachverrechnung des eingeräumten Prämienvorteils im Ausmaß von 25% der für jedes abgelaufene und begonnene Versicherungsjahr vereinbarten rabattierten Jahresnettoprämie."
Hier verstehe ich zwei Dinge nicht (oder vielleicht falsch)... Erstens ergab ein Urteil des OGH, dass solche Klauseln für Konsumenten nicht zulässig sind, aber offensichtlich bin ich hier kein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtig? Und zweitens: Wenn ich den Satz oben richtig verstehe, dann zahle ich 25% der rabattierten JAhresnettoprämie zurück, wobei ich lediglich 20% Nachlass erhalten habe... Kann sowas sein? Kann ich hier nicht auch als Unternehmer (ehemaliger Unternehmer) etwas tun? Ich wäre dankbar für eine Hilfestellung. Bei einem Betrag von rund EUR 200 wäre es vermutlich teurer mit einen Anwalt zu nehmen als die Rechnung einfach zu bezahlen... Vielen lieben Dank! Christine
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