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 Zufahrt Grundstück
Autor: Hannes (---.dyn.cm.kabsi.at)
Datum:   25.08.11 15:24

Hallo
Wir haben ein Grundstück an einer Bundesstraße (Bau und Wiesengrund). Bis jetzt konnten wir mit dem Auto von der Straße auf das Grundstück fahren. Wegen Regenwasserableitung wurde zwischen Straße und Grundstück ein Graben gegraben. Nun haben wir keine Einfahrt!Die Gemeinde verweist auf die Straßenmeisterei. Diese sagen für Geld würden sie ein Rohr einsetzten und eine Einfahrt machen. Können die so einfach unser einzige Zufahrt zum Grundstück platt machen? Derzeit ist noch kein Haus am Grundstück, müssen aber mit dem Rasentraktor usw. hin. Gehsteig ist keiner vorhanden. Grundstück gehört bis zur Straße uns, wobei man "glaube ich" einige Meter der Gemeinde abtretten muß. Aber weiter Steuer zahlt und Pflegen muß.

Besten Dank für die Info
Hannes

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 Re: Zufahrt Grundstück
Autor: nachtvogel (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   26.08.11 09:04

Hallo,
also so weit ich das weiß ist ein wesentlicher unterschied ob für das Grundstück bereits Aufschließungsbeiträge vorgeschrieben (bezahlt) wurden oder nicht.
Ist es bereits eine Bauparzelle? Dann hättet ihr eigentlich die Vorschreibung bereits bekommen müssen und sobald dies geschehen ist, ist die Gemeinde aber auch verpflichtet die Aufschließung (sprich Zufahrt und Kanalanschluss) zu gewährleisten.
So zumindest kenne ich das aus unserer Gemeinde. Da es da Landesgesetze gibt, kann da nicht jede Gemeinde urgieren wie sie will.
Kommt nun drauf an in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Einfach bei den Landesgesetzen nachsehen!
Und ja... alle Grundbesitzer entlang einer Straße müssen bei Bedarf für einen eventuellen Strassen- oder Gehsteigbau unentgeltlich Grund abtreten. Der geht dann allerdings ins öffentliche Gut über und für diese abgetretenen m² sind dann auch keine Steuern mehr zu zahlen, weil sich dein Besitz ja um diese m² schmälert. (Gilt auch wieder für OÖ. - keine Ahnung wie es in anderen Bundesländern ist, bzw. ob da ein Unterschied ist)
lg

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 Re: Zufahrt Grundstück
Autor: Hannes (---.dyn.cm.kabsi.at)
Datum:   26.08.11 18:42

Danke für deine schnelle Antwort!
Die Aufschließung wurde schon vor Jahren bezahlt. Grundstück ist in Nö.
Wenn der Graben notwendig ist, habe ich auch nichts dagegen. Nur warum sollen wir die Zufahrt extra zahlen?

Schöne Grüsse
Hannes

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 Re: Zufahrt Grundstück
Autor: nachtvogel (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   27.08.11 09:26

wie schon gesagt, es gibt da leider unterschiedliche landesgesetze und ich weiß nur die von oö. aber erkundig dich einfach bei der landesbehörde. dann weißt du auf alle fälle bescheid. oder spann einen gemeinderat, parteimitarbeiter, etc. vor den karren. die haben da meist ihre leute sitzen, von denen sie schnell auskunft bekommen. da kommst als "otto normalverbraucher" meist nicht so schnell an die infos.
bei uns in oö müsstest du nichts bezahlen in deinem fall. da muss dann verrohrt werden oder wie auch immer halt eine lösung gefunden werden, damit du eine zufahrt hast. das kann dann aber nicht auf deine kosten gehen!

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