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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Eva (194.48.133.---)
Datum: 23.06.11 13:41
Hallo,
Ich hab ein Problem mit Einem Internet Anbieter.
Im Februar 2011 hab ich den Vertrag für Internet Lieferung abgeschlossen, mit 1 Jahr bindung. Kürz danach hab ich meine Adresse geändert, und der Anbieter darüber Telefonisch informiert. Der Techniker hat mir der Anschluss schon auf neuem Wohnung instaliert. Internet lauft bis April. Dann wurde es plotzlich ausgeschaltet, ohne irgendeine Info. Der Anbieter wollte von mir ein Umzugsformullar- ich hab es zugeschickt. Danach hat der Anbieter gesagt, dass der alte Vertrag muss leider stoniert werden weil die Internetgeschwindigkeit stimmt nicht, und zwar es wird stoniert nur nach neuem Vertrag Abschluss. Eine neue Bestellung hab ich am 1 Juni gesendet und bis heute warte ich auf Internet. Ich hab schon kien Lust mehr warten und mehr mit dem Anbieter kämpfen. Ich möchte alter Vertrag kundigen ohne kundigungsfrist und ohne biundung pflichten ( weil Anbieter hat seine Aufgaben nicht erfüllt), nun brauche ich ein Artikel vom Konsumentenschutzgesetz, als Grund - kann mir jemand helfen?
Ich werde sehr Dankbar.
Lg
Eva
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