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 Obsorge bei Kindeswohlgefährdung
Autor: Frage (---.linzag.net)
Datum:   24.05.11 21:49

Guten Tag, mich würde interessieren, was man tun kann wenn man das Kindeswohl seines Kindes gefährdet sieht (an seinem Verhalten, seinem -insbesondere psychisch-emotionalen- Zustand, der Kenntnis um das problematische Lebensumfeld, Bekannte, esoterisch-okkulten Vorstellungen, etc.)?

Es wurde über Jahre trotz Berichten und Belegen nichts getan, im Gegenteil das Aufzeigen der Problematik als "Streit" uminterpretiert. Mittlerweile wurde eine sogenannte sozialpädagogische Familienhilfe eingesetzt. Wie mir gesagt wurde, wird dies nur gemacht, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Stimmt das?

Wenn dem so ist, kann dann der andere Elternteil (auch wenn nicht obsorgeberechtigt) die Obsorge folglich auf Grund von Kindeswohlgefährdung beantragen?

Müsste die nochmals extra geprüft werden oder ist der Einsatz einer SFH ausreichend? (Es gab ein SV-Gutachten, das aber mehr eine Dokumentation von -sich auch widersprechenden- Aussagen war als eine wirklich tiefergehende Analyse) Wäre falls notwendig ein Kinderpsychiater besser als ein Psychologe (z.B. bei Suizid-Gedanken und -Drohung des Kindes)?

Welche sonstigen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit der andere Elternteil die Obsorge für sein Kind erhalten kann, das jedenfalls aus subjektiver Sicht als über Jahre bereits stark gefährdet angesehen werden kann?

Herzlichen Dank für die sehr geschätzte Antwort!

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