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 Bitte dringend Ihre Meinung dazu!
Autor: Leni (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   12.04.11 11:19

Unsere Mutter hat in unserem Haus ein persönliches Wohn- und Nutzungsrecht. Das ist ja ganz in Ordnung so, wenn nicht ihr Freund, ein fauler Alkoholiker der sie nur ausnutzt, auch da wohnen würde und keinerlei Hilfe für die Hausarbeiten verrichtet und keine Miete oder anfällige Betriebskosten die wegen Ihm höher sind bezahlt. Das müssen wir bezahlen. Meine Frage:
Haben wir irgendwelche Rechte Ihn dazu zu bewegen seine Miete und Betriebskosten bei uns zu bezahlen und falls nicht hätten wir das Recht Ihm ein Hausverbot zu erteilen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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 Re: Bitte dringend Ihre Meinung dazu!
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   14.04.11 09:11

Ein Wohnrecht umfaßt auch das Recht, es gemeinsam mit Lebensgefährten auszuüben, Besuche zu empfangen udgl.
Der Lebensgefährte Ihrer Mutter steht in keinerlei Rechtsbeziehung zu Ihnen, es besteht daher auch keine Grundlage, von ihm Miete oder Betriebskosten zu verlangen.

(Ein Wohnrecht umfaßt allerdings normalerweise auch keine Verpflichtung des Eigentümers, für Betriebskosten aufzukommen, das müßte, wenn, dann so vereinbart sein.)

Daß Sie mit dem Lebenswandel des Lebensgefährten nicht einverstanden sind, begründet keinerlei Unterlassungsanspruch (bezüglich der Mitbenützung, also Hausverbot odgl.); wurde erst kürzlich vom OGH für den vergleichbaren Fall judiziert, daß sich der Lebensgefährte eines Wohnungseigentümers unleidlich verhielt und die übrigen Eigentümer ihm deshalb Hausverbot erteilen wollten.

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 Re: Bitte dringend Ihre Meinung dazu!
Autor: Daniel (---.fadingerstrasse.xdsl-line.inode.at)
Datum:   06.06.11 22:00

Hallo!
Ich habe eine ganz dringende Frage...Ich besuche ein Oberstufen - Internat. Mir wurde gerade mein Tischventilator genommen, weil er ca. 5 Stunden am Morgen gelaufen ist. Danach bin ich zur Heimleitung gegangen, die sagten mir dass sie ihn für eine Woche konfiszieren werden, weil das nicht energiesparend ist. Ich beschwerte mich natürlich...Habe auch nie eine Vorwarnung bzw. Verwahrnung bekommen. In der Heimordnung steht, dass elektrische Geräte auszuschalten sind wenn man das Zimmer verlässt..
Jedoch war es bei mir das erste Mal das ich den Ventilator unabsichtlich laufen lies.

Ist das Gerechtfertigt einfach den Ventilator zu nehmen?

Vielen Dank im voraus auf die Antwort/en

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