|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Markus (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 01.04.11 13:44
Hallo !
wir wollen eine Renovierung an unserem haus machen plus einem Zubau.
Nun gibt es Probleme da im Grundbuch noch ein lediges minderjähriges Kind steht und dessen mutter uns keine Einwilligung gibt. Der Bauantrag ist genehmigt bis auf diese Unterschrift.
Die Baufirma bestellt und nun dies.
So kam es dazu: Der Bruder meiner Frau verstarb und hatte ein lediges Kind.
Es waren drei Geschwister: Meine Frau, ein Bruder und der verstorbene Bruder.
Die Mutter überschrieb später das Haus auf die noch lebenden Geschwister. Das Kind wurde mit dem Mindestanteil eingetragen (1/9).
Also das Haus gehört nun meiner Frau und ihrem Bruder und 1/9 der Minderjährigen.
Deren Mutter wollte 1/3 des Besitzes haben und war entsetzt dass sie nur den Pflichtanteil bekommt.
Gibt es eine Möglichkeit die Unterschrift zu umgehen?
Wir haben selber 2 Kinder und keinen Platz und nun kommen immer höhere Folgekosten auf uns zu.
Danke - im Voraus
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 04.04.11 19:21
Soferne die Liegenschaft parifiziert und daher das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden ist, ist über Veränderungen durch Mehrheitsbeschluß zu entscheiden, der aber von der Minderheit bei Gericht angefochten werden kann.
Bei schlichtem Miteigentum gelten die §§ 833 - 838a ABGB, hier können Veränderungen nur einvernehmlich herbeigeführt werden, eine fehlende Zustimmung kann aber durch Anrufung des Gerichts erreicht werden, das eine Interessenabwägung vorzunehmen hat (wobei hier aber auch eine Rolle spielen wird, ob das Vermögen des minderjährigen Miteigentümers belastet wird, bejahendenfalls wäre auch noch eine pflegschaftsgerichtliche Zustimmung nötig).
Folgekosten, die auf Ihrer schlechten Vorbereitung beruhen (also daraus entstehen, daß Sie das Auto bestellt haben, ohne noch zu wissen, ob Sie den Führerschein bekommen), müssen Sie selber tragen, selbst wenn die Erziehungsberechtigte ihre Zustimmung mutwillig verweigert.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|