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 Überstunden
Autor: Manta (88.117.254.---)
Datum:   30.03.11 10:51

Ich habe knappe 2 Jahre in einem Hotel in der Rezeption gearbeitet. Im Anfangsmonat habe ich mehrmals um einen Arbeitsvertrag gebeten, doch mir wurde gesagt ²Sowas machen wir nicht, bei uns geht alles in Ordnung". Da ich die Chefs sehr gerne mochte, habe ich es Ihnen geglaubt. Nach 2 Jahren haben wir unser Arbeitsverhältnis aufgelöst.

Ich habe immer meine Überstunden korrekt aufgeschrieben und hatte mein Buch mit den Überstunden immer in der Arbeit aufliegen. Ich habe es auch mit der Chefin besprochen, dass Sie immer meine Überstunden ansehen kann.

Nun kam es zum Überstunden ausbezahlen und sie sagten ich solle die Überstunden Ihren Steuerberater schicken. Das habe ich auch gemacht.

Doch nach ca. 1 Monat nach der Sendung der Überstunden kam immer noch nichts auf mein Bankkonto und die Steuerberatung von meinen Ex-Chefs sagt, Sie warten quasi noch immer auf ein OK von den Chefs "falls noch
Überstunden zu überweisen wären".

So jetzt steh ich da und weiß nicht weiter da ich ja auch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen habe.
Ich hoffe Sie können mir eine Rat geben.

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 Re: Überstunden
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   31.03.11 02:02

Natürlich haben Sie einen arbeitsvertrag abgeschlossen, wenn auch nicht schriftlich.

Es gilt daher, was mündlich vereinbart wurde (und entsprechend beweisbar ist), weiters das Angestelltengesetz und der für die betreffende Branche gültige Kollektivvertrag.

Sie können sich bei der Arbeiterkammer über Ihre Möglichkeiten beraten lassen (und sollten damit nicht zu lange warten, weil manche Kollektivverträge äußerst kurze Verfallsfristen vorsehen).

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