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 Mahnkosten nach RATG
Autor: Henry (85.158.226.---)
Datum:   28.02.11 09:54

Sehr geehrte Damen und Herrn!

ISt die zur Zahlung verpflichtete Partei auch zur Zahlung von unangemessen hohen MAhnkosten (gelegt durch RA) verpflichtet? Wäre eine Abgeltung von MAhnkosten des RA durch die verpflichtete Partei nur auf Tarifpost 5 RATG beschränkt, sofern AGB nichts anderes vorsehen?

Beste Grüße

Henry

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 Re: Mahnkosten nach RATG
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   28.02.11 15:54

Tarifpost 5 deckt zwar das Mahnschreiben selber ab (sofern sich dieses inhaltlich darauf beschränkt, einen bestimmten Betrag bis zu einem bestimmten Tag einzufordern), bei umfangreicheren Schreiben ist auch TP 6 bzw. TP 6 + 50 % Zuschlag möglich.

Allerdings bleiben noch die ganzen Kosten rundherum, bis es überhaupt zum Versand des Mahnschreibens kommen kann, also Besprechungen und Korrespondenzen zwischen Gläubiger und Anwalt, Unterlagenstudium etc.
Auch für diesen Aufwand kann der Gläubiger vom Schuldner Ersatz verlangen.

Üblich sind pauschal TP 2 + 50 % Einheitssatz + MwSt., billiger wird das kaum ein Anwalt machen.

Wenn es nicht bloß um Geld geht und/oder um komplizierte Rechtsverhältnisse, kann auch TP 3A + 50 % + MwSt angesetzt werden (analog § 8 Abs.3 AHK).

(Trotz allem sind Anwaltsmahnungen in der Regel noch günstiger als wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird.)

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