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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: alkosünder (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 07.01.11 11:00
hallo,
nachdem ich blöderweise mit zu viel bier ins auto stieg hatte ich eine verkehrskontrolle.
bei eben dieser wurde durch den vortester zuviel alk. im blut festgestellt.
der alkomat im fahrzeug der beamten funtionierte nicht(warum auch immer) sodaß sie mich aufforderten zur nächsten dienststelle mitzukommen.
meine frage hierzu ist ob dieses verhalten der beamten "normal" sei od. viell. rechtswiedrig.
danke!!!!
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 07.01.11 23:21
Dazu sind sie gesetzlich ermächtigt, steht in § 4 StVO.
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Autor: alkosünder (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 08.01.11 16:41
hallo,
danke für die rasche antwort!!
diesen §4 kenne ich schon ein wenig,..
was wäre aber passiert wenn ach der 2 alkomat nicht funktioniert hätte???
hätte ich auch zum nächsten gerät(versuch) mitkommen müssen.
weil irgendwann muss wohl mal schluss sein oder??
danke
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 10.01.11 23:55
Ja, mit betrunkenem Fahren sollte wirklich mal Schluß sein ...
(... und wenn auf der "nächstgelegenen Dienststelle, die über einen Alkomaten verfügt", selbiger defekt sein sollte, dann verfügt sie ja streng genommen über keinen und kann dann wohl auch verlangt werden, die eigentlich nächstgelegene Dienststelle aufzusuchen ...)
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