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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Herbert (---.cust.tele2.at)
Datum: 15.12.10 15:59
Hallo, folgendes ist mir pasiert: die Vorgeschichte ist jetzt nicht relevant, da ich vor dem Beamten zugegeben hatte, vor 2 Min. einen PKW im alkoholisiertem Zustand gelenkt habe. Der Alkomattest war unumgänglich und sie hatten auch das große Gerät im Auto, in welches man 2 x reinblasen muss. Es dauerte einige Zeit und ich rauchte eine Zigarette nach der anderen. Nun meinte der Beamte "Die Zigarette wegschmeissen und reinblasen". Nach 2-3 Minuten nochmals. Er ließ mich einen Zettel unterschreiben worauf 1,8 draufstand aber gab mir keinen Ausdruck. Nun fand ich folgenden Text im Internet (ÖAMTC):
"Damit das Ergebnis des Alkomattests seriös verwertbar ist, muss sichergestellt sein, dass 15 Minuten seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen sind. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, ist in der Wartezeit Rauchen, Essen oder die Verwendung eines Mundsprays verboten."
Kann ich nun die gültigkeit des Tests anzweifeln, da ich massiv bis zum Reinblasen geraucht habe? Da unter 1,6 ist die Strafe und der Führerscheinentzug nicht so hoch. Danke für Antwort.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 17.12.10 04:54
Natürlich können Sie alles anzweifeln, bringen wird's aber nur etwas, wenn Sie das Rauchen während der Wartezeit auch beweisen oder zumindest glaubhaft machen können.
Normalerweise wird in solchen Fällen aber auch noch ein Protokoll und/oder zumindest ein Bericht der Beamten aufgenommen, worin Alkoholisierungssysmptome und Angaben über Zeitpunkt/-raum und Menge des Alkoholgenusses, Nahrungsaufnahme etc. angeführt sind, woraus ein Sachverständiger ebenfalls den Grad der Alkoholisierung im Testzeitpunkt errechnen kann.
Selbst wenn es also Zweifel an der Richtigkeit des Testergebnisses gibt, kann dieses unter Umständen auch noch anderweitig erhärtet werden.
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