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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: max (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 25.11.10 16:05
Hallo! Ich habe folgendes Problem:
Meine frau und ich haben 2006 ein Grundstück samt bestehenden Wohnhaus u. Wirtschaftsgebäude mittels Schenkung erhalten. Aus "Dankbarkeit" habe wir damals im Schenkungsvertrag dem Geschenkgeber ein Einstellrecht der landw. Geräte (Traktor etc.)im Wirtschaftsgebäude eingeräumt.
Die Zufahrt bzw. Abfahrtsmöglich mit den landw. Geräten wurde damals nicht niederschriftlich (im Vertrag)sondern mündlich (im Beisein von Zeugen) geregelt: und zwar sollte diese nicht am Hauptweg(Hauptzufahrt) sondern auf einem neben dem Grundstück verlaufenden Feldweg (durch ein Hintereinfahrtstor) erfolgen. Dem wurde damals zugestimmt und es wurden auch so die baul. Maßnahmen (Umbauarbeiten am Haus) durchgeführt. Der Bauplan wurde damals dem Geschenkgeber zu Kenntnis gebracht bzw. stimmte er zu. Nun nach Abschluß der Umbauarbeiten (Umbaumaßnahmen dauerten 4 Jahre an!) ua. Verlegung von Pflastersteinen entlang der Hauptzufahrt, besteht der Geschenkgeber plötzlich auf die Benützung dieser Zufahrt mit den landw. Geräten und gibt an, dass ihm die Benützung des Felweges nicht zumutbar ist und "er doch immer den Hauptweg benutzt hatte". Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit, da bis vor kurzem (aber auch früher gelegentlich) die Zufahrt in das Gebäude über den Feldweg erfolgte. Nun droht er mir eine Klage an bzw. ließ er mich mittels RA-Schreiben wissen, dass er auf sein "Recht" beharrt. Habe ich nun ein Recht, die Zufahrt über den Hauptweg zu verhindern bzw. habe ich in einem gerichtlichen Verfahren eine Chance? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 25.11.10 22:51
Wenn der Einstellberechtigte den Feldweg problemlos benützen kann und dies vor allem auch DARF, wird er sich wohl damit begnügen müssen.
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Autor: max (---.ws.highway.telekom.at)
Datum: 26.11.10 17:32
Danke für die rasche Antwort!
Er soll ja auch den Feldweg benützen (wie mündl. vereinbart bzw. zugesagt), da ja die Haupteinfahrt nun mit hohem finanziellen Aufwand gepflastert wurde, und ich mir diese vor allem nicht auf Grund des Gewichts eines Traktors (samt Anhänger) und dem daraus resultierendem Schmutz kaputt machen lassen möchte.
Ich habe mir nun auf jeden Fall mal für nächste Woche ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt vereinbart - da der "Geschenkgeber" nun "sein Recht den Hauptweg zu benützen" mittels Klage einbringen bzw. durchbringen will :(
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