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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: andy (213.142.105.---)
Datum: 16.11.10 19:59
hallo zusammen,
da ich die ganze zeit schon recherche bin auf diese internet seite gestoßen,
würde mich sehr gerne informieren ob man beim ausziehen die wohnung nue strechen muss,
im vertrag steht drinnen das man das tun muss,
nun habe ich gehört das es ein neues gesetzt gibt, weis aber nicht ob das auch für mich gilt.
die wohnung wurde nie in eine andere farbe gestrichen, gilt als normale abnützung.
es handelt sich um einen treuhand und verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
dürfen die auch meine ganze kaution behalten???
wäre sehr hilfreich
danke im voraus
mfg
andy
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Autor: Valentina (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 28.11.10 21:11
Hi, Andy!
>ob man beim ausziehen die wohnung nue strechen muss
NEIN, Du mußt nicht ausmalen!
Uzw gemäß Spruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 18.9.09, Aktenzahl 6Ob104/09a, siehe unten:
Eine Bestimmung, nach der ein Mieter nach Ende des Mietvertrages verpflichtet wird, dass er die Wohnung ausmalen muss (auf eigene Kosten), ist im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unzulässig. Eine derartige Abnützung ist zwingende Folge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist, für den der Vermieter über die Miete ohnedies ein Entgelt erhält (OGH, 18.09.2009, 6Ob104/09a).
DAS HEISST: Du schreibst der Hausverwaltung bevor Du ausziehst, und verweist einerseits auf die Vertragsbestimmung - Ausmalen müssen - andererseits auf die Rechtswidrigkeit derselben UNTER VERWEIS auf obige Entscheidung des OGH. Folge: Du übergibts die Wohnung so, wie Du sie erhalten hast + forderst gleichzeitig auf, Dir die geleistete Kaution binne 14 Tagen auf Dein Konto bei .... zu überweisen. Leisten die nciht innerhalb dieser Frist, forderst Du sie nochmals unter Setzung einer dreitägigen Nachfrist auf, wobei Du zusätzlich erklärst, dass Du anderenfalls die Angelegenheit Deiner REchtsvertretung übergibst.
Baba, Valentina
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 30.11.10 22:09
Die Rechtslage zur Erhaltungspflicht ("Wer zahlt die Therme ?") und zur Ausmalpflicht ("Gilt sie nun oder nicht ?") ist derart komplex und uneinheitlich, daß diesbezügliche Fragen ferndiagnostisch kaum seriös beantwortbar sind.
Valentinas Ratschlag ist dementsprechend mit Vorsicht zu genießen.
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