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 Frage
Autor: Manuela (---.netcologne.de)
Datum:   21.09.10 09:57

Hallo es geht um unseren Opa. Ich muß dazu sagen das er seine Frau sowie auch beide Söhne verloren hat als Erben bleiben nur wir bzw. zwei Enkel.
Ich habe mich viel um den Opa gekümmert meine Schwester nicht leider hatte meine Schwester Vollmacht über das Konto und hat als er im Krankenhaus war und in einer Reha oft einfach Geld vom Konto abgeholt. Der Opa sagte oft die käme nur wegen Geld und schrieb auch auf das sie einfach Geld abgeholt hat ohne zu fragen. Er bot mir zwar oft auch Geld an zum ausgleich aber ich lehnte es ab und sagte so lange du lebst gehört dir das Geld eigentlich war ich ja schon erbberechtigt als sie das gemacht hat.

Ein Anwalt sagte aber da könnte man nichts machen ich finde das eigentlich unglaublich das sie damit einfach so durch kommen könnte.

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 Re: Frage
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   07.10.10 23:20

Solange ein Erblasser noch lebt, ist es tatsächlich seine Sache, was er mit seinem Eigentum macht oder machen läßt.

Und solange Ihr Opa die Schwester nicht enterbt (wofür es aber gute Gründe braucht, die ich hier noch nicht wirklich sehe, nachdem ja die Veruntreuungen vom Opa offenbar akzeptiert werden) oder testamentarisch auf den Pflichtteil setzt (sodaß ihr im Erbfall nur der halbe Erbteil zustünde), wird die Schwester sogar noch den vollen Erbteil vom Nachlaßvermögen beanspruchen können.

Aber wie schon gesagt, es handelt sich um Ihren Opa und nicht um Ihre Sparkassa; Sie müssen seine Dispositionen respektieren (oder wenn Sie meinen, daß er seine finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, bei Gericht die Bestellung eines Sachwalters anregen, als der Sie mit Zustimmung des Gerichts dann auch selber fungieren könnten).

Daß Sie sich um den Opa kümmern, verschafft Ihnen ebenfalls kein besseres Erbrecht (könnte aber allenfalls Schenkungen, die Sie zu seinen Lebzeiten erhalten, von einer Pflichtteilsanrechnungausnehmen).

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