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 Mietminderung
Autor: Harald (213.150.254.---)
Datum:   27.09.10 09:33

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe vor eine eine Mietminderung bei meinem Vermieter geltend zu machen, weil wir an sieben Tagen im September kein Warmwasser zur Verfügung hatten.
Gemeldet wurde das Problem bereits am 03. September aber bis heute ist das Proble nicht behoben.

Meine Frage ist, wie siehts eigentlich mit Mietminderung aus, wenn wir eigentlich keine Miete sondern Vorschreibung zahlen?
Ich zahle ja dann die Betriebskosten und Miete immer schon im Vorraus.
Das Problem ist jetzt den ganzen September über present, kann ich dann dennoch von der kommenden Vorschreibung für Oktober 20% einbehalten?

Danke für die Hilfe!!!

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 Re: Mietminderung
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   01.10.10 10:31

Sehr geehrter Herr Harald!

Leider haben Sie die näheren Umstände des Sachverhaltes nur sehr unzureichend dargestellt.

Soviel kann allerdings gesagt werden:
Sollte Ihnen tatsächlichn ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses zustehen, so kann der Mietzins für Oktober entsprechend gemindert werden, wenn Ursache für die Minderung bereits im September gelegen ist.

Alles weitere sollten Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens im Detail besprechen, um unnötige Risiken zu vermeiden.

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 Re: Mietminderung
Autor: Harald (213.150.254.---)
Datum:   06.10.10 22:08

Hallo!

Vielen Danek für die Antwort!

Die Mietminderung wurde mittlerweile geltend gemacht (allerdings nur 15%) und der Vermieter hat telefonisch angekündigt, diese nicht zu akzeptieren.

Nun soll plötzlich ich am Mangel schuld sein, weil ich an der Heizpumpe etwas verstellt habe. Das stimmt natürlich nicht, zumal die Pumpe nur mit einer bestimmten Fernbedieung verstellt werden kann.

Jedenfalls weiß ich nun nicht wie ich weiter vorgehen soll. Was soll ich tun wenn ich nun eine Räumungsklage vom Vermieter bekomme? Konkret geht es hier um ca. 70€. Leider kostet es schon mehr, wenn ich nur Informationen über einen Anwalt einhole. Eine Rechtsschutzversicherung wollte ich abschließen, allerdings nützt diese nichts, wenn die Probleme bereits bestehen.

Soll ich ohne Anwalt versuchen auf die Minderung zu bestehen? Es geht mir gar nicht so um die 70€ sonder viel mehr ums Prinzip!

Ich bin mir sicher, dass ich (sowie die anderen Mieter) im Recht sind. Fakt ist nun mal, dass viele Stunden an sieben Tagen im Monat kein Warmwasser zur Verfügung hatten.

Mit freundlichen Grüßen

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 Re: Mietminderung
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   07.10.10 23:10

Eine Räumung kann abgewendet werden, wenn Sie den zurecht bestehenden Rückstand spätestens vor Schluß der Gerichtsverhandlung erster Instanz begleichen und Sie am Zustandekommen des Rückstands kein grobes Verschulden trifft (Sie also die Zinsminderung nur in vertretbarem Ausmaß und nicht ma0los überhöht vorgenommen haben).

P.S.:
Im Recht sein ist eine Sache, es auch zu bekommen, aber kaum je gratis.
(Und selbst das beste Gerichtsurteil, das dem Gegner vollen Kostenersatz auferlegt, ist immer nur soviel wert wie der Gegner liquide ist.)

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