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 ausmalen
Autor: claudia wallner (---.liwest.at)
Datum:   13.09.10 17:26

hallo

ich habe eine styria wohnung . muss ich ausmalen nach dem neuen gesetz??

der nachmieter möchte alles komplett weiss haben.

bitte um rascha antwort .

vielen dank

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 Re: ausmalen
Autor: Leitner & Reichl (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   14.09.10 11:23

Sehr geehrte Frau Wallner!

Eine allfällige Verpflichtung zum Ausmalen hängt insbesondere davon ab, ob Sie Verbraucherin sind, ob das gegenständliche Objekt in den Anwendungsbereich des MRG fällt und wie konkret Ihr Bestandvertrag gestaltet ist.

Anhand der von Ihnen geschilderten Sachverhaltsfragmente ist sohin eine seriöse Beurteilung nicht möglich.

Sollten Sie jedoch Verbraucherin sein, ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass Sie zum Ausmalen der Wohnung nicht verpflichtet sind. (Sofern diese bloß übliche Gebrauchsspuren aufweist.)

Für nähere Informationen sollten Sie sich allenfalls an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden.

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 Re: ausmalen
Autor: Christoph (---.tele.net)
Datum:   14.09.10 12:25

Also ich muss sagen ich bin kein Rechtsanwalt.


Aber meine Lebensgefährtin hatte vor einigen Monaten die gleiche Situation als sie zu mir gezogen ist.

Uns wurde es dort so gesagt, das bei normalen Gebrauchsspuren nicht gemalt werden muss.
Also sprich vergilbung durchs Kochen, mal sozusagen ein Handabdruck vom Kind da und dort.


Allerdings wenn man Sachen an die Wand gemalt hat bzw. die Wände Farbig/Mehrfarbig gemacht hat oder sozusagen Teile der Wand fehen (wenn man mal in der Wut was durch den Rum wirfst etc.) ist man meines Wissens nach Verpflichtet diese weiß zu übermalen, da diese Wände je nachdem was für Farben verwendet wurden 2 und 3 mal übermalt werden müssen.


LG

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