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 Kopierkosten als Auslagen
Autor: Petibub (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   28.01.09 00:31

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ein Immobilienanwalt möchte für die Grundbucheintragung, zusätzlich zu seinen Auslagen für Porti oder Grundbuchauszüge nun auch die Kopierkosten als Auslagen refundiert haben. Das wundert mich, weil für die Kopien keine Belege vorliegen und die Kopien im Büro erstellt wurden. Also hat er für die Kopien eigentlich kein Geld "auslegen" müssen. Gehört Kopienerstellung nicht zu der gewöhnlichen Arbeit eines Anwalts und sollte das nicht bereits mit seinem Honorar gedeckt sein?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

lG; Petibub



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 Re: Kopierkosten als Auslagen
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   28.01.09 17:43

Sowohl nach Rechtsanwaltstarif als auch nach den Autonomen Honorarkriterien der Rechtsanwälte (beides gilt auch ohne konkrete Vereinbarung als "Richtschnur für die Angemessenheit von Anwaltskosten") sind Auslagen gesondert zu vergüten.

Das ist auch sachgerecht, zumal der Anwalt einerseits Sachaufwand hat (Kopiergerät, Wartung, Toner, Papier) und andererseits auch Zeitaufwand; beides hätte er nicht, wenn der Klient die erforderlichen Kopien selber beistellen würde (obwohl es vermutlich ebenfalls gesonderten Aufwand erfordern würde, die jeweils erforderlichen Kopien beim Klienten in Auftrag zu geben).

Es gibt zwar im "Tarif" (also in RATG und AHK) keine konkrete Aussage zur Höhe von Kopierspesen, jedoch kann hier das Notariatstarifgesetz analog herangezogen werden, das in §§ 32-34 Kosten von bis zu EUR 1,50 (zzgl. MwSt) pro Kopie als angemessen ansieht.



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 Re: Kopierkosten als Auslagen
Autor: petibub (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   28.01.09 21:02

Danke für die Antwort. Es ist mir klar, dass Auslagen gesondert zu vergüten sind. Natürlich hat ein Anwalt Sach- und Zeitaufwand sobald er ein Fall übernimmt - das liegt in der Natur der Sache. Trotzdem zählen Büromaterial, Strom-, Miet- und Personalkosten nicht zu den Auslagen. Diese Kosten, zusammen mit dem Zeitaufwand sind im Honorar enthalten. Leider ist mir immer noch nicht klar, warum die kanzleiinternen Kopierkosten zu den Auslagen zählen. Es wurde doch gar kein Geld ausgelegt, oder doch?

Wenn ein Anwalt die kanzleiinternen Kopierkosten verrechnet, warum verrechnet er nicht die Druckkosten für seiner Briefe?

Gibt es vielleicht eine Quelle wo ich über diese Problematik nachlesen könnte?

Danke im Voraus,

petibub



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 Re: Kopierkosten als Auslagen
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   28.01.09 23:34

Es ist ganz einfach :

Die Druckkosten für einen Brief und das Porto sind im Honorar für den Brief enthalten, zumal logischer Weise ohne Drucken und Postversand die Leistung "Brief" nicht erbracht werden könnte.

Kopierkosten sind jedoch kein typischerweise mit irgendeiner Anwaltsleistung verbundener Aufwand, und wenn im Einzelfall solche Kosten doch anfallen, dann sind sie eben vom Fall abhängig und nicht von der Art der Leistung oder dem Streitwert, also :
Wenn es zB um einen Streitwert von EUR 30,- geht, dann können dafür null, 5, 50 oder auch 500 Kopien erforderlich sein. Bei 500 Kopien würde deren Anfertigung aber schon weit mehr Kosten als das tarifmäßige Honorar für einen Brief bei diesem Streitwert beträgt.
Deshalb sind Kopierkosten als Auslagen gesondert zu vergüten; mit dem oberwähnten Pauschale sind neben Kopierer, Wartung, Papier und Toner gleichzeitig auch die Kosten für die Sekretärin abgegolten, die sich dafür zum Kopierer stellen muß anstatt etwas Sinnvolleres zu tun.
Anwaltskanzleien sind eben keine Kopieranstalten; auch in der Werkstatt müssen Sie jede Schraube extra bezahlen, so wie beim Hofer das Plastiksackerl ...

Über anwaltliches Kostenrecht gibt es Bücher, zB das "Kostenhandbuch" von Obermair im Manz-Verlag oder "Anwaltsrecht" von Feil/Wennig im Linde-Verlag.



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 Re: Kopierkosten als Auslagen
Autor: Axel (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   13.08.10 17:31

Wir haben ein ähnliches Problem. Wir haben eine Pauschale und Barauslagen zzg. UsT ausgemacht. Jetzt werden uns 25 Kopien a 1 Euro zzgl. Ust in als Barauslage in Rechnung gestellt.

In unserem Fall die Abwicklung eines Grundkaufes (Kaufvertrag, Treuhand, Grundbuch)die Kosten für die Kopien können also vom Anwalte im vorhinein bei der Abgabe seines Pauschalpreises abgeschätzt werden.

Es wurden uns auch E-Mail a 0,36 Euro netto als "Barauslagen" verrechnet.

Dazu gibt es eine interessante Entscheidung vom OGH - da werden Kanzleiinterne Kopien als "normale Kanzleitätigkeit" gewertet http://www.eurolawyer.at/pdf/OGH-4-Ob-149-07a.pdf

In der von der ÖRAK verbreiteten AAB für Rechtsanwälte heißt es: Sämtliche gerichtliche und behördliche Kosten (Barauslagen) und Spesen (zB wegen zugekaufter Fremdleistungen) können – nach Ermessen des Rechtsanwaltes – dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden.

Folglich würde ich die Kanzleiinterenen Kopiekosten - wenn überhaupt - eher als Spesen ansehen. Diese sind aber bei ausgemachten Pauschlabetrag plus Barauslagen (und nicht kommunizierten AAB's bzw. AGB's) als inkludiert anzusehen.

Wie schätzt ihr die Erfolgschancen bei einem Rechtsstreit wegen der Kopien ein?

Im Grunde hätte es der Anwalt schlauer machen müssen, bei z.B. 20 Cent pro Kopie wäre das nicht aufgefallen.

ps: in Zeiten von hohem Spam-aufkommen finde ich es nicht gut, wenn E-Mailadressen sichtbar sind.

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 Re: Kopierkosten als Auslagen
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   16.08.10 22:22

Allerdings verlangen die Gerichte für Aktenkopien inzwischen ebenfalls EUR 1,00 pro Seite; die Höhe der verzeichneten Kopierkosten ist hier also nicht wirklich ein Argument.

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 Re: Kopierkosten als Auslagen
Autor: burli (213.162.68.---)
Datum:   02.09.11 18:54

Hallo!
ich hab ein ähnliches Problem! Ich habe ein Haus gekauft und ein Pauschalhonorar ausgemacht. Ich habe 2 mal nachgefragt, ob da noch Kosten anfallen! Es wurde immer verneint! Bei der Unterschriftenaktion wurde mir mitgeteilt, dass da noch Kopierkosten etc. anfallen. jetzt wir alles um etwa 30 % teurer! Toll! Kann ich dann eigentlich eine exakte Aufschlüsselung des Rechnungsbetrages verlangen, in dem jede Kopie samt Kosten angeführt ist? Der Anwalt hat mir zum Teil Sachen doppelt geschickt! Ich hab ihm vertraut aber das ist jetzt Geschichte!

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