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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Manuel (88.116.46.---)
Datum: 06.05.10 12:43
Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Führerschein.
Ich habe 2004 eine Berufskraftfahrerlehre über das AMS gemacht und habe im November 2004 die Führerscheinprüfung C u. E gemacht. Habe aber nur C Theorie u. Praktisch geschafft ( E Theorie nicht bestanden).
Mir wurde im AMS Kurs gesagt ich soll mir den C Führerschein erst holen wenn ich E bestanden habe, deshalb wollte ich mir den C Schein erst nach ca. 1,5 Jahr eintragen lassen. Aber da hat mir die BPD gesagt das Sie keine Unterlagen haben und die Fahrschule sagte mir, dass ich die Prüfung neu machen muss, damals hab ich das alles geglaubt und nicht genauer nachgefragt.
Jetzt will ich meinen C Führerschein wieder machen da ich jetzt diesen Beruf ausüben möchte. Eine andere Fahrschule hat mir jetzt gesagt das meine bestande Prüfung nie im Führerscheinregister eingetragen wurde. Es ist nur eingetragen, dass ich die C Prüfung theoretisch beim 1ten mal nicht geschafft habe. Ich bin aber 3 mal zur Theorie Prüfung angetreten! Erstes mal NICHT bestanden, zweites mal auch NICHT bestanden und drittes mal Bestanden! Also sind die beiden letzten Prüfungen nicht eingetragen worden. Ich bin mit dem Beweis meiner bestanden Theorieprüfung ( für die praktische gab es damals keinen schriftlichen Beweis) zur Fahrschule von damals, aber die sagten mir nur "ja es stimmt es ist nicht eingetragen, aber wir können da nichts mehr machen". Dann sind wir zur BPD und die sagten uns das auch bei Ihnen nichts vorliegt, aber wenn wir den Prüfer ausfindig machen kann der uns die Bestätigung über die praktische Prüfung geben und dann sollte ich es bei der BPD abgeben. Aber keine Fahrschule, Landesregierung, AMS,... haben Unterlagen über meine bestandene Prüfung oder Name des Prüfers.
Ich weiss, dass es ungewöhnlich ist meinen Führerschein erst nach 1,5 bzw. 5,5 Jahren abholen zu wollen, aber ich hab den Schein für meinen damaligen Beruf nicht gebraucht.
Jetzt meine Frage ob das Prüfungsergebnis überhaupt noch gültig ist? Denn die Fahrschule hat mir gesagt es ist nach 18 Monaten verfallen, aber die BPD meinte mit dem bestanden Prüfungsergebnissen gebe es noch eine Chance. Und wenn es noch gültig ist, wo könnte ich den Beweis für meine praktische Prüfung bzw den Namen des Prüfers bekommen?
Vielen Dank im Vorhinein
Liebe Grüße Manuel
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Leitner & Reichl (---.public.telering.at)
Datum: 20.06.10 14:54
Sehr geehrter Herr Manuel!
Es stimmt, ihr Fall ist sicherlich außergewöhnlich. Allerdings weiss jeder, der mit den heimischen Behördenstrukturen vertraut ist, dass dokumnetiert sein muss, wer damals Ihr Prüfer war.
Dies lässt sich daher wohl mit großer Wahrscheinlichekit recherchieren, dürfte allerdings zeitlich recht aufwändig sein.
Für konkrete Auskünfte entnehmen Sie unsere Kontaktdaten bitte unserer Website http://leitner-reichl.at
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