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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Mike (---.a1.net)
Datum: 16.10.09 18:28
Hallo,
bei meiner Tochter in der Schule gab es einen defekten Kaffeeautomat. Durch eine bestimmte Tastenkombination gab es gratis Kaffee. Nun hat die Schulleitung angekündigt dass die Schüler dafür haftbar gemacht werden wenn der Fehlende betrag nicht bezahlt wird.
Nun möchte ich fragen ob die Schüler wirklich dafür haftbar gemacht werden können.
Vielen dank im voraus.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 19.10.09 16:47
Wenn überhaupt, dann nur diejenigen, denen der Bezug einer konkreten Menge auch nachgewiesen werden kann.
Vermutlich aber mangels Geschäftsfähigkeit bzw. -soweit es um unter 14-Jährige geht, auch mangels Deliktsfähigkeit- gar nicht, d.h. es würden dann maximal die Lehrer haften, soweit sie ihre Aufsichtspflichten verletzt haben.
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