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Autor: Roman (195.230.170.---)
Datum: 26.08.09 12:54
Hallo!
Ich hätte da eine Frage den Pflichtteil betreffend und konnte in diesem speziellen Fall noch keine Erkenntnisse gewinnen.
Der Erblasser möchte zu Lebzeiten einen Erben finanziell beim Hauskauf unterstützen, der Erbe muss dafür aber unterschreiben, dass damit sein Pflichtteil abgegolten ist.
Nun stellt sich irgendwann heraus, dass diese finanzielle Zuwendung bei weitem nicht dem Pflichtteil entspricht, da das Vermögen des Erblassers viel höher ist (auch zum Zeitpunkt des Vertrages). Hätte der Erbe somit dieses Geschenk nicht angenommen würde er beim Ableben des Erblassers einen beachtlich höheren Anteil/Wert bekommen.
Könnte der Erbe diesbezüglich vorgehen, bzw den Rest des angemessenen Pflichtteils fordern? Oder ist mit der Unterschrift auf dem Abgeltungsvertrag jede Chance vertan?
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich dazu jemand äußern könnte!
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