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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Karl (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 11.04.09 09:53
Hallo Leute,
bei uns gibt es vier Wohnblöcke mit jeweils ca. 12 Mietern. Ich bin im Erdgeschoss eingemietet mit einem Garten. Das Problem besteht in einem Nachbarhaus. Es gibt dort eine alte Dame welche sich immer über die scheinbare Lärmbelästigung aufregt wenn ich mit Bekannten oder Freunden im Garten sitze und ein normales Gesrpäch führe. Die Lärmendwicklung ist mit Sicherheit weit unter dem Lärm wo eine Störung beginnt. Das Problem ist leider diese alte Dame welche entweder an der Glocke klingelt und sich aufregt oder wie letztens, das sie einfach die Frechheit besass und kurzerhand im Garten gestanden ist und sich aufgeregt hat.
Meine Frage nun ist, wie ich dem Einhalt bieten kann. Ich möchte dieser Dame gern einen Brief, im ersten mit dem Inhalt das ich nicht zu laut bin und im zweiten das ich bei einem nochmaligem Eintritt in meinen Garten eine Besitzstörungsklage einreichen werde, schreiben. Eine Kopie soll von diesem an die Hausverwaltung gehen. Habt ihr eine idee auf welche Rechte ich mich hier berufen kann und wie ich dies Schreiben verfassen kann ohne zu persönlich zu werden? Gibt es in diesem Fall einen dB Wert welcher in der Nachtruhe nicht überschritten werden darf oder ähnliches und wenn ja wo sind solche Richtwerte niedergeschrieben?
Mein jetziges Problem ist das ich so ein Schreiben wahrscheinlich zu persönlich und direkt schreiben würde weil es langsam für mich wirklich ein Problem wird und ich mich nur mehr drüber aufregen könnte.
Hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen um diese Situation etwas gesitteter abzuwickeln.
Auf jedem Fall mal vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Karl
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