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 Gehaltspfändung rückgängig machen?
Autor: Praher (---.netpark.at)
Datum:   16.03.09 10:44

Ich kenne mich leider mit der ganzen Thematik nicht aus und würde deshalb gern wissen ob es möglich ist , das eine Gehaltspfändung gemacht wird, wenn im vorhinein schon eine Rückzahlung der Forderungen angeboten wurde?
Was gibt es da für Möglichkeiten?
Danke für die Antworten

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Gehaltspfändung rückgängig machen?
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   16.03.09 21:16

Solange die Forderung nicht bezahlt ist, kann bei Vorliegen eines Titels (zB Gerichtsurteil) zur Hereinbringung der Forderung die Exekution eingeleitet werden.

Sollte die Exekution eingeleitet werden, obwohl zwischen Gläubiger und Schuldner eine Zahlungsvereinbarung besteht, so kann aufgrund des Verstoßes gegen die Vereinbarung die Unzulässigkeit der Exekution mittels Klage geltend gemacht werden.

Treffen Gläubiger und Schuldner nach Einleitung der Exekution eine Zahlungsvereinbarung, so ist die Exekution aufzuschieben.

Der Gläubiger ist aber nicht dazu verpflichtet, Zahlungsvereinbarungen abzuschließen; das ist nur einvernehmlich möglich.



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