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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Otto Schittenhelm (---.cardsys.at)
Datum: 09.02.09 15:51
Wenn ein Alleinerbe, der nicht direkt mit dem Erblasser verwandt ist, im Testament bestimmt ist und es sind Noterben (Sohn, Gatte) vorhanden so wird doch die VL 50% Alleinerbe, 50% Noterben aufgeteilt. Gelten die 50% der Noterben als Pflichtteile, d.h. stehen diesen nicht zu wenn sie schon in der gleichen Höhe zu Lebzeiten Pflichtteile erhalten haben, oder stehen ihnen die 50% auf jeden Fall zu, wenn sie in der VL sind - d.h. unabhängig von früher empfangenen Pflichtteilen.
Danke für die Hilfe! Otto C. Schittenhelm
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Autor: ellmauer margarete (---.117.100.29.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 26.02.09 16:51
was versteht man genau unter?
vermache für den fall meines todes meine liegenschaft meinen gatten,meine noterben beschränke ich auf den pflichtteil.
vom notar kam ein schreiben mit der kopie des testaments:
ergeht an
erbl. vater
erbl.halbbruder
erbl..halbschw.
erbl.schw usw.
gibt es einen unterschied zwieschen schwester und halbschwester, wenn man gemeinsam aufgewachsen ist und immer kontakt hatte!!
danke.Otto Schittenhelm geschrieben:
> Wenn ein Alleinerbe, der nicht direkt mit dem Erblasser
> verwandt ist, im Testament bestimmt ist und es sind Noterben
> (Sohn, Gatte) vorhanden so wird doch die VL 50% Alleinerbe, 50%
> Noterben aufgeteilt. Gelten die 50% der Noterben als
> Pflichtteile, d.h. stehen diesen nicht zu wenn sie schon in der
> gleichen Höhe zu Lebzeiten Pflichtteile erhalten haben, oder
> stehen ihnen die 50% auf jeden Fall zu, wenn sie in der VL sind
> - d.h. unabhängig von früher empfangenen Pflichtteilen.
> Danke für die Hilfe! Otto C. Schittenhelm
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Autor: ellmauer margarete (---.117.100.29.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 26.02.09 16:58
Otto Schittenhelm geschrieben:
> Wenn ein Alleinerbe, der nicht direkt mit dem Erblasser
> verwandt ist, im Testament bestimmt ist und es sind Noterben
> (Sohn, Gatte) vorhanden so wird doch die VL 50% Alleinerbe, 50%
> Noterben aufgeteilt. Gelten die 50% der Noterben als
> Pflichtteile, d.h. stehen diesen nicht zu wenn sie schon in der
> gleichen Höhe zu Lebzeiten Pflichtteile erhalten haben, oder
> stehen ihnen die 50% auf jeden Fall zu, wenn sie in der VL sind
> - d.h. unabhängig von früher empfangenen Pflichtteilen.
> Danke für die Hilfe! Otto C. Schittenhelm
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