|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Wolfgang Gumhold (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 15.02.09 11:14
Guten Tag,
habe vom Vermieter einen Mietvertrag bekommen, in dem das KSchg ausgeschlossen wurde. Mit dem Argument dass beide Vertragsparteien Verbraucher sind.
Als Vermieter scheint im Mietvertrag aber ein Unternehmen auf?
Meine Frage ist nun ob dieser Ausschluss des KschG zulässig ist bzw. welche Nachteile dass für den Mieter mit sich bringt?
Danke für Ihre Antworten.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 15.02.09 18:01
Wenn der Vermieter ein Unternehmen ist, ist ein allfälliger vertraglicher Ausschluß des KSchG unwirksam.
Wenn der Vermieter kein Unternehmer ist (also die Vermietung nicht gewerblich erfolgt), gilt das KSchG ohnehin nicht, sodaß der Ausschluß im Vertrag auch niemandem schadet (es sei denn, es wäre bereits beim Vertragsabschluß bekannt, daß der Vermieter das Objekt an ein Unternehmen veräußern will).
Nachdem laut Ihren Angaben im Vertrag eine juristische Person (Unternehmen) als Vermieter aufscheint, sollten Sie sich aber vor Unterzeichnung vergewissern, ob die natürliche Person, mit der Sie den Vertragsabschluß tätigen, hierzu auch befugt ist (also entweder im Firmenbuch als allein vertretungsbefugt aufscheint oder über eine vom/von den Vertretungsbefugten erteilte General- oder Spezialvollmacht verfügt).
Weiters sollten Sie anhand des Grundbuchs feststellen, in wessen Eigentum das Bestandsobjekt steht, da grundsätzlich jedes Bestandrecht vom Eigentümer abgeleitet sein muß (wenn zB das Unternehmen selbst bloß Mieter ist, müßte es laut seinem Mietvertrag auch zur Weiter- bzw. Untervermietung berechtigt sein).
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|