|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: David H. (---.dynamic.dsl.as9105.com)
Datum: 27.01.09 22:39
Hallo!
Ich haette eine Frage zur Doppelbesteuerung. Ich habe mir bereits die Gesetzestexte durchgelesen und das Forum durchsucht, werde aber dennoch nicht wirklich schlau.
Ich habe 2006 fuer eine Oesterreichische Universitaet als freier Dienstehmer gearbeitet und war an Projekten mit Englischen Partnern beteiligt. Deshalb bin ich im April nach England gezogen, wo ich auch immer noch lebe und arbeite (Mietvertrag, monatl. Rechnungen, etc. lueckenlos vorhanden). In Oesterreich habe ich noch eine Eigentumswohnung, wo ich - aus Zeitgruenden - mich nie offiziell abgemeldet habe. Meine Freundin ist damals mit mir mitgezogen, meine Familie ist in Oesterreich geblieben (angeblich relevant zur Bestimmung der Ansaessigkeit).
Da ich - meiner Ansicht nach - nur wenige Monate in Oesterreich ansaessig war und in dieser Zeit unter der Geringfeugigkeitsgrenze geblieben bin, habe ich nie eine Steuererklaerung gemacht. Das FA hat mich nun aufgeforddert zu meinen Einkuenften Stellung zu nehmen.
Die Frage ist nun, bin ich wirklich in Oesterreich steuerpflichtig? Wie kann ich am besten dem FA meine englische Ansaessigkeit nachweisen? Falls das aussichtlos sein sollte, kann ich dann wenigstens meine (horrenden ;-)) Ausgaben in England als Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank,
David
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|