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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: MIk (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 21.01.09 17:05
Guten Tag!
Ich hätte eine kurze Frage an sie:
Habe heute erfahren, dass es angeblich ein Gesetz geben soll, worin steht, dass eine Hausverwaltung dafür sorgen sollte, dass ausländische Mitbürger (in deren Wohnungen) ein Anrecht auf ihr Programm aus der Heimat haben. Gibt es das wirklich? Stimmt es ?
Der Fall sieht z.B. so aus: Österreicher ist mit Türkin (auch Hauptwohnsitz und Aufenthaltsgenehmigung für Österreich) verheiratet und wohnen zusammen in einer 100 Parteien Wohnsiedlung mit der gleichen Fernsehanlage. (Anlage könnte mein Wunschprogramm empfangen)
Falls es soetwas wirklich gibt: Muss es da auch eine Mindestanzahl von Sprechern einer Sprache geben (weiß nicht, vielleicht 10%) damit ein ausländisches Programm eingespeist wird?
Vielleicht weiß jemand etwas!
Vielen Dank,
MIk
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 21.01.09 19:42
Es gibt eine oder zwei OGH-Entscheidungen, wonach es Mietern erlaubt sein sollte, auf eigene Kosten Fernsehempfangsanlagen (Sat-Schüsseln, Antennen), zB für spezielle ausländische Programme, am Äußeren des Gebäudes anzubringen, wenn einerseits ein besonderes Interesse des Mieters an solchen Programmen besteht (zB wegen Herkunft, Beruf oder Ausbildung) und andererseits Interessen des Gebäudeeigentümers nicht zu sehr beeinträchtigt werden (etwa weil dadurch das Haus übermäßig verschandelt würde, der Helikopterlandeplatz am Dach nicht mehr angeflogen werden könnte udgl. mehr).
Die Zustimmung des Vermieters kann auch an Auflagen geknüpft werden, zB daß der Mieter alle Kosten trägt, die Montage nur von Professionisten vornehmen läßt, eine geeignete Versicherung für die Empfangsanlage abschließt (zB falls diese herabfallen sollte), überhaupt den Vermieter in jeder Hinsicht schadlos hält bzw. die Anlage zu Vertragsende auch beschädigungsfrei wieder demontieren läßt usw. usf.
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Autor: MIk (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum: 21.01.09 21:24
Hallo Küchenjurist!
Danke für deine so schnelle Antwort.
Deine Aussagen beziehen sich jetzt (soweit ich verstanden habe) nur auf die Montage einer eigenen Anlage. Bei unserer Wohnanlage ist diese Empfangsvorrichtung (SAT Antenne) bereits vorhanden! Es sind auch etwa 250 Kanäle belegt, nur eben nicht diese die wir brauchen würden. Lt. der Firma, die diese Anlage installiert hat, sind aber noch "freie Steckplätze" in der Anlage - ließe sich also erweitern ... kostet aber um die 1000 Euro.
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 22.01.09 16:33
Das ändert aber am Ergebnis eigentlich nichts.
Selbst wenn die Empfangsanlage mitvermietet sein sollte, besteht wohl keine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, Mieter mit ihren Wunschprogrammen zu versorgen, sondern höchstens eine Duldungspflicht, wenn der Mieter sich auf eigene Kosten versorgen möchte (woran auch nichts verschlagen würde, daß dadurch dann alle anderen diese Programme ebenfalls beziehen könnten).
Bei Eigentumswohnanlagen könnte allenfalls noch versucht werden, eine Abstimmung der Miteigentümer über eine Programmerweiterung herbeizuführen, die dann zustimmendenfalls aus der Rücklage zu finanzieren wäre.
Gibt es dafür keine Mehrheit, bleibt eben nur mehr noch eine allfällige Duldungspflicht des Vermieters als Ergebnis einer Interessenabwägung.
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