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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: petra (---.117.87.149.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 12.01.09 20:53
guten tag!
mann wurde bei verhandlung auf 3 jahre bewährung und schmerzensgeld wegen körperletzung verurteilt, aber wie komme ich jetzt zu dem geld? scheinbar ist das nicht mehr aufgabe des gerichtes und ich muss mich selbst drum kümmern?! was muss/kann ich tun (ohne bei diesem mann meine daten/anschrift zu hinterlassen, wer muss für die kosten eines anwalts übernehmen, falls ich dafür einen benötige?)? vielen dank im voraus für eine hilfreiche antwort!!! freundliche grüße
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Autor: Sarah (91.112.98.---)
Datum: 14.01.09 11:56
Anscheinend dauert es etwas, bis man hier Antworten bekommt.....deshalb kann ich dir vorab mal sagen:
ANWALT nehmen! Der macht das dann für dich.
Allerdings kann das dauern!
Ich zB warte seit 4! Jahren auf 9.000,- Schmerzensgeld wegen Körperverletzung.
Als das damals passiert ist habe ich mich sofort mit dem "weißen Ring" in Verbindung gesetzt. Die machen Prozessbegleitung, kümmern sich um eine Psychologin und sind (kostenfrei!) immer für dich da (war bei mir halt so).
Nach dem Prozess bin ich bei diesem Anwalt geblieben und habe ihn darum gebeten, sich um das Geld bzw die Pfändung zu kümmern.
Diese Kosten (ab Urteilsspruch) übernimmt meine private Rechtschutzversicherung.
Also...in jedem Fall zu einem Anwalt gehen - selber kannst da nix machen.
Alles Gute!
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 14.01.09 19:54
Daß es mit Antworten hier etwas dauert, ist richtig und liegt daran,
a) daß ich hier der einzige bin, der antwortet;
b) daß ich nicht immer Zeit habe;
c) daß ich nicht auf alle Fragen eine Antwort weiß; und
d) daß dies hier auch gar nicht meine Website ist.
Der Tipp mit dem "Weißen Ring" ist gut.
Theoretisch kann man eine Exekution auch ohne Anwalt einleiten; das entsprechende Antragsformular mit Ausfüllhilfen gibt es unter www.bmj.gv.at -> Service.
Man kann sich auch am Sprechtag des örtlichen Bezirksgerichts dabei helfen lassen.
Die Unterstützung durch einen Anwalt ist aber jedenfalls empfehlenswert, weil es viele Schuldner/innen gibt, die sich alleine durch einen Exekutionsantrag noch nicht beeindrucken lassen.
Schließlich ist aber auch jedes Urteil nur so gut wie der Verurteilte; wenn es bei ihm in den nächsten 30 Jahren nichts zu holen gibt, ist auch das Urteil wertlos.
Über Entschädigungen nach dem Verbrechensopfergesetz berät der "Weiße Ring".
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Autor: Christian (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 02.02.09 18:01
Hallo.
Ich habe mir bei einem Sporgeschäfft Ski ausgeliehen und die Bindung einstellen lassen!
Beim Skifahren dann hat sich während des fahrens die Bindund vom Ski gelöst weil die Schrauben von der Bindung rausgegangen sind,
daraufhin kam ich zu sturz und habe mir die Hand gebrochen!
Kann ich in so einem Fall Schmerzensgeld verlangen bzw. habe ich eine Chance??
Mfgpetra geschrieben:
> guten tag!
> mann wurde bei verhandlung auf 3 jahre bewährung und
> schmerzensgeld wegen körperletzung verurteilt, aber wie komme
> ich jetzt zu dem geld? scheinbar ist das nicht mehr aufgabe des
> gerichtes und ich muss mich selbst drum kümmern?! was muss/kann
> ich tun (ohne bei diesem mann meine daten/anschrift zu
> hinterlassen, wer muss für die kosten eines anwalts übernehmen,
> falls ich dafür einen benötige?)? vielen dank im voraus für
> eine hilfreiche antwort!!! freundliche grüße
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