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 Vorladung als Zeuge !!!!!!!!!
Autor: Gerald (---.a1.net)
Datum:   13.01.09 16:19

Sg. Damen und Herren!
Ich bin selbstständiger Buchhalter und betreue eine Klientin die derzeit vor Gericht einen Streit mit dem ehemaligen Buchhalter führt. Ich habe Ihr ausdrücklich gesagt, dass ich in diesem Fall keine Partei ergreife und mich aus diesem Fall zurück halte. Doch nun wurde ich als Zeuge vom Bezirksgericht geladen.

Meine Frage: Gibt es eine möglichkeit nicht als Zeuge aussagen zu müssen??? Kann ich mich auf etwas berufen???

Vielen Dank!

mfg

Gerald



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 Re: Vorladung als Zeuge !!!!!!!!!
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   14.01.09 19:47

Als Zeuge sind Sie bei sonstiger Zwangsstrafe bzw. Zwangsvorführung verpflichtet, ladungsgemäß bei Gericht zu erscheinen.

Sie sind weiters auch bei sonstiger Zwangsstrafe bzw. Erzwingungshaft verpflichtet, auszusagen, wobei auch eine falsche Aussage gerichtlich strafbar ist.

Inwieweit Entschlagungsrechte bestehen, also die Verpflichtung, bestimmte Fragen nicht zu beantworten, richtet sich einerseits nach der jeweiligen Prozeßordnung (ZPO, StPO, AußStrG) und andererseits nach Ihrem allfälligen Berufsrecht (das bestimmte Aussagen an eine vorherige Entbindung von einer allfälligen Verschwiegenheitspflicht durch Ihren Kunden abhängig machen kann).
Hierüber sind Sie vom Gericht (auch auf konkretes Verlangen hin genauer) zu belehren.

Es stehen Ihnen Zeugengebühren (Reise- und Verpflegskosten sowie allenfalls auch Verdienstentgang) nach den Bestimmungen des GebAG zu.



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