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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Stefan (---.it-austria.net)
Datum: 11.12.08 15:47
Meine Eltern haben mir vor Jahren ein Haus geschenkt. In das Haus habe ich selbst (vor der Schenkung und nach der Schenkung) ca. EUR 55.000 gesteckt. Mein Bruder hat nie in dem Haus gelebt, keinen Cent investiert und nie einen Ziegel in die Hand genommen, da das Haus nach seinem Auszug gebaut wurde. Nach dem Ableben unserer Mutter will er nun den "Pflichtteil" haben. Ich weiß, daß ihm das von Gesetz wegen zu steht. Meine Frage: Kann ich meine Investitionen und Kosten der letzten Jahre irgendwie in Abzug bringen und verringert das seinen Anspruch?
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 04.01.09 21:49
An sich sollte sich die Bemessung für den Schenkungs-Pflichtteil nach dem Wert des Geschenks im Zeitpunkt der Schenkung richten, d.h. ein erst danach eingetretener Wertzuwachs hätte außer Ansatz zu bleiben.
Zu prüfen wäre aber auch noch, ob diese Schenkung überhaupt auf den Pflichtteil anrechenbar ist, etwa anhand des Schenkungszwecks; erfolgte die Schenkung zB aus einer sittlichen Verpflichtung (zB wegen der Pflege der Eltern), so wäre eine Anrechenbarkeit unter Umständen überhaupt oder auch nur teilweise nicht gegeben.
Hierbei wäre auf den Inhalt des Schenkungsvertrages abzustellen bzw. könnte, wenn dieser zum Schenkungsmotiv keine Aussage enthält, der Beweis diesbezüglich auch auf andere Weise geführt werden.
Eine abschließende Erörterung ist aber aufgrund der Komplexität der Materie hier nicht möglich, Sie sollten sich kompetenten Rechtsrat einholen.
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