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Autor: Claudius (---.iwk1.uni-karlsruhe.de)
Datum: 23.10.08 16:39
Folgendes ist vorgefallen:
Ich bin im Oktober 2007 nach Österreich um ein halbjähriges Praktikum zu absolvieren. Ich habe im örtlichen Postamt einen Telefon und Internet Vertrag der Telekom Austria abgeschlossen.
Bei der Beratung habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass ich das Land nach 6 Monaten wieder verlassen werde und dass dann auch sicher keine weiteren Kosten auf mich zukommen würden, was mit mündlich bestätigt wurde.
Ich wollte den Vertrag zum 31.03.2008 kündigen und er wurde mir schon zum 29.02.2008 gekündigt.
Im August 2008 habe ich dann von der Telekom Austria Post nach Deutschland bekommen (blöderweise habe ich denen meine Adresse in Deutschland genannt, "falls noch was wäre"), ich hätte noch 137,50€ nachzuzahlen.
Auf meine Nachfrage, woher dieser Betrag kommt, wurde mir mitgeteilt, ich hätte ein ermäßigtes Angebot genutzt, wobei die Bereitstellungsgebühr entfällt, ich mich jedoch auf 12 Monate binde, bei früherer Kündigung wären die monatlichen Gebühren zu entrichten.
Ich Antwortete, ich wäre so nicht beraten worden, was aber nicht akzeptiert wird, man beruft sich auf das kleingedruckte im Vertrag.
Meine Frage ist jetzt, ob ich da noch irgendwelche Handhabe dagegen habe, bzw. ob die Telekom Austria überhaupt an mich in Deutschland rankommt.
Ich weiß z.B. dass ich von meinem Telefonanbieter hier in Deutschland ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn ich an einen Ort ziehe, wo der Service nicht bereitgestellt werden kann. Was ja Deutschland für die Telekom Austria wäre.
Gibt es sowas auch in Österreich?
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