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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Herink (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 22.10.08 06:00
Ich hätte eine Frage.
Meine jetzige Frau hatte 2005 eine Firma gegründet und diese allerdings nur für ein Monat betrieben.
Danach hatte sie die Firma ruhendgestellt und heuer endgültig geschlossen.
Die daraus resultierenden Sozialversicherungsbeiträge konnte sie auf grund ihrer wirtschaftlichen Notlage nicht bezahlen.
Nun gibt es eine Zahlungsvereinbarung diesbezüglich.
In den Brief den wir diese Tage erhielten steht folgendes zu lesen das das Ansuchen bewilltigt wird und die Verzugszinsenberechnung nicht unterbrochen wird und die vierteljährlich zugehenden Vorscheibungen termingerecht einzuzahlen sind.
Aber warum sind denn Beiträge zu zahlen, wenn es die Firma gar nicht mehr gibt??
Und dann steht etwas von einen Terminverlust, mir ist schon klar was dies ist.
Nur ist es gesetzlich gedeckt, das dieser nach Nichtbezahlung einer Rate ohne weiteren Mahnung eintritt??
Muß der Gläubiger bei einen Terminverlust nicht sehr wohl nach erfolgter Mahnung bzw. eine Frist setzen
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