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Autor: monika (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 03.10.08 08:03
habe vom bekannten im jahre 1999 ein darlehen von 7000 euro erhalten. laufzeit bis 2012. konnte in den letzten jahren nicht mal die zinsen bezahlen, da durch unfall in frühpension.es ist auch nie zu einer klage gekommen.der bekannte war sehr wohlhabend und alleinstehend.vor 6 monaten ist er plötzlich verstorben,was ich erst seit einigen tagen erfahren habe. seine erbin was er erst seit kurzen kennengelernt hat fordert nun diesen betrag ein. und nun meine frage ist das darlehen verjährt und hat sie das recht es von mir zu fordern. ich bitte um eine baldige antwort und bedanke mich im vorhinein.
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