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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Manuela (---.public.t-mobile.at)
Datum: 05.08.08 18:09
Hallo ich habe am 16 Juli ein Pferd gekauft das sich nach einer Woche als gewaltiger Fehlkauf offenbarte. Beim Probereiten und die ersten Tage bei mir war er ganz brav (villeicht hat man ihn ruhichgestellt) der Verkäufer hat mir schriftlich zugesichert dass ich das Pferd sollte ich nicht klarkommen um den Selben Preis zurückkaugen. Aber leider meint der gute Herr jetzt er muß weder auf meine Anrufe, SMS oder e-mails antworten. Kommt er damit durch ??? Bleib ich auf dem Pferd sitzen ? Ich hab ziemliche nebenkosten Stall und so obwohl ich den nicht reiten kann - kann ich die kosten von dem Verkäufer einklagen - wir wollten ihn ja schon nach einer woche zurückgeben?
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 05.08.08 20:24
1. An eine Rückkaufszusage ist der Verkäufer jedenfalls gebunden. Sie sollten zu Beweiszwecken schriftlich (eingeschrieben) die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern.
2. Der Ersatz auch des Erfüllungsinteresses (Aufwendungen des Käufers auf das Pferd) steht aber nur zu, wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, daß er den Mangel weder kannte noch kennen konnte, noch aufgrund konkreter Umstände in Betracht ziehen mußte.
Vorliegend legt zwar schon das Bestehen der (an sich eher unüblichen) Rückkaufszusage nahe, daß der Verkäufer den "Mangel" kannte oder zumindest in Betracht gezogen hat; allerdings ist der Mangel ja durch Ihr Unvermögen, mit dem Pferd "klarzukommen", mithin also auf Ihre Reitkenntnisse zurückzuführen, die dem Verkäufer nicht unbedingt bekannt sein mußten.
3. Der Verkäufer schuldet Ihnen jedenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem er das Pferd zumutbarer Weise hätte zurücknehmen können, die dafür aufgewendeten Nebenkosten, und zwar einerseits weil er sich ab diesem Zeitpunkt in Annahmeverzug befindet und andererseits auch, weil er im Sinne des Vorgesagten ab Empfang Ihres Rücknahmebegehrens jedenfalls auch den Mangel kannte.
(4. Ob der Verkäufer das Pferd nun abholen oder aber ob er nur dazu bereit sein muß, es zurückgebracht zu erhalten, kann ohne nähere Kenntnis der Rückkaufszusage nicht gesagt werden. Es wird aber wohl davon ausgegangen werden können, daß es aus Ihrer Sicht wenig Sinn hat, das Pferd einfach zurückzubringen, solange Sie nicht wissen, wann am Zielort überhaupt jemand da ist, der es annehmen kann. Zur Kostentragung für einen allfälligen Rücktransport siehe 2.)
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Autor: Manuela (---.public.t-mobile.at)
Datum: 15.08.08 19:14
Hollo Nochmal,
Der Verkäufer des Pferdes hat sich gemeldet und wir haben vereinbart daß wir das Pferd am Sonntag den 17 August 2008 bringen haben den Transport (der nicht billig ist ) schon fix organisiert - heute (Freitag 15 Aug.) hat er eine Mail geschrieben daß er noch im urlaub sei - eine 16 jährige würde das Pferd annehmen er überweist mir nächste Woche das Geld und dann sollte ich ihm die Papiere des Pferdes schicken. Kann den Pferdetransport nicht mehr Stoppen sehe ich mein Geld dann wieder? sind die Papiere eine Sicherheit? Soll ich mir von einem Tierarzt ein schreiben geben lassen daß das Pferd vor dem Transport gesund "war" ist ??
Hilfe ich weiß nicht weiter
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