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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Kathrin (85.158.226.---)
Datum: 30.07.08 09:28
Was passiert wenn das Gebäude, in dem die Halle die ich gemietet habe, verkauft wird. Hat der neue Vermieter das Recht meinen Vertrag zu kündigen oder läuft der noch weiter wie im Vertrag festgelegt auf 4 Jahre?
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 30.07.08 18:28
Grundsätzlich tritt der Erwerber in bestehende Verträge ein.
Soweit auf den Vertrag das Mietrechtsgesetz anwendbar ist, kann der Erwerber den Vertrag nur bei Vorliegen eines der dort angeführten Kündigungsgründe vorzeitig auflösen.
Ist das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar, so gilt der Grundsatz "Kauf bricht Miete", d.h. der Erwerber kann den Vertrag auch aus anderen Gründen vorzeitig auflösen (es sei denn, der Vertrag stünde im Grundbuch).
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