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 Klage bei "vorsätzlichem" KFZ Unfall
Autor: Frager (---.wzi.com)
Datum:   14.07.08 19:41

Hallo,

angenommen, der Unfallgegner verursacht eine vorsätzliche Sachbeschädigung im Zuge eines KFZ Unfalls (Unfallgegner bleibt stehen und somit ist der Unfall vermieden - möchte sich dann aber durch die Kreuzung "kämpfen" und fährt obwohl ihm ein Fahrzeug im Weg steht wieder los und beschädigt dann das andere Fahrzeug - also eventuell kann Nötigung und Vorsatz nachgewiesen werden).

Weiters hat der Unfallgegner lt. Zeugenaussage zudem vor der Nötigung eine Vorrangverletzung begangen.

Unfallgegner ist Berufsfahrer und Fahrzeug ist somit nicht auf ihn angemeldet (Unternehmen).

Haftpflicht zahlt nicht (da sie die Schuld vollkommen bestreitet). Zahlungsbefehl gegen Besitzer des gegnerischen Fahrzeuges ist eingereicht und wurde beeinsprucht.

Meine Frage: möchte man den Vorsatz nachweisen (Zeugenaussage), wäre dann nicht der Zahlungsbefehl gegen den Fahrer einzureichen zu gewesen?

Sollte das Gericht feststellen, dass der Vorsatz gegeben ist, weist es dann die Klage gegen das Unternehmen ab, da ja nicht der KFZ-Besitzer (Unternehmen) die Tat begangen hat, sondern der Fahrer?

Vielen Dank für Ihre Antwort!



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 Re: Klage bei "vorsätzlichem" KFZ Unfall
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   15.07.08 15:58

Der Geschädigte eines Verkehrsunfall kann seine Schadenersatzklage sowohl gegen die Haftpflichtversicherung als auch gegen den Halter als auch gegen den Lenker des Verursacherfahrzeugs richten, wobei es dem Geschädigten überlassen bleibt, ob er die Klage gegen alle drei oder nur gegen einen oder zwei davon richtet.
Wenn auf der Schädigerseite Verschulden vorliegt, ist der Klage gegen jeden der Genannten stattzugeben, uzw. unabhängig davon, wer davon der eigentliche Verursacher ist.
Liegt beim Lenker Vorsatz vor, so können sich Versicherung und Halter an ihm regressieren.

Abgesehen davon wäre ein Vorsatz des Lenkers nur in strafrechtlicher Hinsicht von Relevanz; der Geschädigte könnte diesfalls gegen den Lenker eine Strafanzeige einbringen und sich dem Verfahren mit seinem Schaden als Privatbeteiligter anschließen.
Er könnte damit im Fall eines Schuldspruches jedoch nur von seiten des Lenkers Schadenersatz zugesprochen erhalten (d.h. wenn die Versicherung trotz dieses Urteils eine Leistung ablehnt, müßte erst recht wieder Zivilklage eingebracht werden, was jedoch bei sonstiger Verjährung nur innerhalb von drei Jahren ab dem Unfallszeitpunkt möglich ist).



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 Re: Klage bei "vorsätzlichem" KFZ Unfall
Autor: Frager (---.11.vie.surfer.at)
Datum:   15.07.08 21:04

Vielen Dank!

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