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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Moni (---.anon-online.org)
Datum: 08.07.08 15:46
Hallo!
Ich bin als selbständige Übersetzerin tätig und hätte diesbezüglich eine Frage:
Ich habe gehört, dass ein Übersetzer das Urheberrecht an seiner Übersetzung selbst nach Bezahlung des Honorars nicht verliert, und dass der Kunde die Übersetzung nur für den angegebenen Zweck verwenden darf. Wenn ich also einen Artikel für die Tageszeitung A übersetze und dieser ein paar Tage später plötzlich in der Zeitschrift B erscheint, müsste das rein theoretisch eine Verletzung des Urheberrechtes darstellen. Ist das so richtig, oder verkaufe ich mit der Bezahlung des Honorars auch sämtliche Urheberrechte?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
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