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Autor: Krems (---.cust.tele2.at)
Datum: 30.06.08 23:32
Ich hätte da mal eine Frage mir wird Urkundenfälschung nach § 233 ABS 2 StGB vorgeworfen
Der Antrag auf Bestrafung lautet:
... wird vorgeworfen, er habe am 1.5.2007 in Wien eine durch Einsetzen eines Falschen Geburtsdat., einer falschen Telefonnummer, eines falschen Nachweises der Identität sowie einer falschen Unterschrift verfälschten Lebensversicherungsvertrag bei der ..... Versicherung vorgelegt, mithin eine verfälschte Urkunde zum Beweiß eines Rechtes, eines Rechtverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht.
Es wurde auch ein Handschriftgutachten gemacht bei dem als Schlussvolgerung non liquet (nicht entscheidbar) herauskam
Zum Sachverhalt ein Kunde von mir behauptet dass ich die Unterschriften gemacht habe was aber nicht stimmt
Was kann mir pasieren?
Habe keine Vorstrafen und die verhandlung dauert angeblich eine halbe stunde?
bitte um Hilfe
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