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 Mietrecht - Betriebskosten
Autor: nadine (---.5.14.vie.surfer.at)
Datum:   11.06.08 21:44

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin am 01.09.2006 in meine jetzige Wohnung eingezogen. Vor kurzem habe ich eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2006 - 31.12.006 erhalten. Es ist hier ein hohe Nebenkostennachzahlung fällig aufgrund von Entrümplungen die im Jahr 2005 entstanden sind. (also min. 1 Jahr vor meinem Einzug) Die Nachzahlung wurde auch nicht alliquot auf den Zeitraum 09/06-12/06 verrechnet sondern für das volle Kalenderjahr. Meine Frage wäre hier ob wirklich das volle Jahr zu bezahlen ist vor allem wenn es sich um Forderungen handelt die 1 Jahr vor meinem Einzug entstanden sind.
Würde mich freuen wenn mir jemand antwortet.

Nadine



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 Re: Mietrecht - Betriebskosten
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   12.06.08 14:27

1. Macht der Vermieter von der Möglichkeit der Jahres-Pauschalverrechnung (d.h. Einhebung monatlicher Betriebskosten-Akonti und Verrechnung derselben zum 30.06. des Folgejahres) Gebrauch, so entspricht die "nicht aliquote" Verrechnung gegenüber demjenigen, der aktuell Mieter ist, dem Gesetz; dieser erhält daher ein sich ergebendes Guthaben gutgeschrieben bzw. muß eine sich ergebende Nachzahlung übernehmen.

2. Bei der Frage, welche Betriebskosten in die Jahresabrechnung aufzunehmen sind, kommt es gemäß § 21 Abs.3 MRG weder darauf an, wann diese "entstanden" sind (hier also zB wann die Entrümpelung erfolgt ist), noch darauf, wann sie tatsächlich bezahlt wurden, sondern ausschließlich darauf, wann sie gegenüber dem Vermieter FÄLLIG geworden sind (hier also: Zeitpunkt der Rechnungslegung des Dienstleisters gegenüber dem Vermieter).
Dies ist durch Belegeinsicht überprüfbar.

(3. Entrümpelungskosten dürfen nur dann in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden, wenn der Verursacher des Gerümpels nicht mehr feststellbar war.)



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