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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: vera (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 08.06.08 13:14
Mein Vater ist vor 3 Jahren gestorben. In seinem Testament hat er mich als Alleinerbin eingesetzt. Mein Halbbruder hat "nichts" vermacht bekommen. Meine Mutter (seit über 40 Lebensgefährtin, jedoch nicht verheiratet, hat mit ihm ca. 20 Jahre in diesem Haus gelebt) hat lt. Testament ein Wohnrecht in diesem Haus.
Ich habe seit Jahren finanzielle Probleme (meine Eigentumswohnung mußte vor ca.4 Jahren aufgrund von Schulden versteigert werden, es sind natürlich Schulden geblieben- bei der selben Bank, bei der auch für das geerbte Haus noch eine Restschuld offen ist, bei der ich Mitschuldner bin) die sowohl das Haus, als auch frühere Verbindlichkeiten betreffen. Ich habe diverse Ratenzahlungsvereinbarungen, die bisher einhalten konnte. Leider kommen jetzt noch einige Sachen auf mich zu (ich war einige Jahre selbständig, leider gigt es auch hier noch Verbindlichkeiten. Meine Mutter steuert nur sehr wenig zur Erhaltung des Hauses bei. Es geht soweit, dass ich "Ihre" Erbschaftsstuer von ca. 10.000,00 Euro zahlen muß-weil sie das Geld nicht hat. Leztes Jahr hatten wir vereinbart, ich miete ein Haus, das groß genug für alle ist, sie kommt zu uns und wir vermieten das Haus. Als der Mietvertrag unterschrieben war, wollte sie plötzlich nicht mehr,... d.h. es müssen nun 2 Häuser erhalten werden-was natürlich (aufgrund eines durchschnittlichen Gehaltes) auf Dauer nicht möglich ist. Sie will aber nicht, dass das Haus vermietet oder verkauft wird und droht mir sogar. Habe ich eine Möglichkeit trotz des Wohnrechtes das Haus zu verkaufen? Was passiert, wenn ich das Haus nicht verkaufe, kann ein Gläubiger (es handelt sich hier um Schulden von über 200.000 Euro) einen Konkursantrag stellen?
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 08.06.08 15:58
Das Haus kann natürlich auch trotz des Wohnrechts verkauft werden; der Käufer ist dann an dieses Wohnrecht gebunden.
Das Wohnrecht mindert daher aber den Veräußerungswert des Hauses beträchtlich, ebenso aber auch die Chancen einer exekutiven oder kridamäßigen Verwertung.
Der Wohnberechtigte hat keinerlei Mitspracherecht, was einen Verkauf oder auch die über sein Wohnrecht hinausgehende Nutzung des Objekts, zB eine allfällige Vermietung von Teilen, die vom Wohnrecht nicht erfaßt sind, anlangt.
Wenn Sie "Schulden von über 200.000 Euro" und aber bloß ein "durchschnittliches Gehalt" haben, sollten Sie besser von sich aus einen (Privat-)Konkurs einleiten, zumal ein "durchschnittliches Gehalt" bei dieser Schuldenlast wohl nichteinmal die laufenden Zinsen abdeckt.
Die Konkurseröffnung könnte von Ihrem Vermieter zum Anlaß für die Auflösung des Mietvertrages genommen werden; ob es zur Verwertung des Hauses kommt, ist aufgrund des Wohnrechts eher ungewiß.
Am besten sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden.
P.S.:
Ihr Halbbruder hat übrigens einen Pflichtteilsanspruch gegen Sie in Höhe eines Viertels des Nachlaßwerts.
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