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 Körperverletzung/Zahlungsbefehl
Autor: Mario (---.5.12.vie.surfer.at)
Datum:   04.06.08 14:37

Bin ziv. Rechtlich Verklagt worden auf 2700Euro Schmerzensgeld, mit einem 2ten beteiligten.

Nun hatt er aber die Kosten auch für mich bezahlt, muss ich ihm das Geld jetzt zurückzahlen ?

Ist das in ordnung das er einfach meine Rechnung bezahlt hatt, ohne das er mich fragte ?

Was ist wenn ich mit dem Urteil nicht einverstanden bin, hätte ich noch immer Einspruch erheben können, würde dan aber blöd ausschauen wenn schon alles bezahlt ist.

lg mario



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 Re: Körperverletzung/Zahlungsbefehl
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   06.06.08 14:41

Ihr Mitbeklagter hat durch Befriedigung der gegnerischen Ansprüche einen aliquoten Ersatzanspruch gegen Sie erworben; sämtliche Einwände, welche Sie gegen die Klagsforderung gehabt haben mögen, stehen Ihnen daher für den Fall, daß Ihr Mitbeklagter nun Ihren Anteil von Ihnen einfordern sollte, gegen den Mitbeklagten offen.

(Hätten Sie rechtzeitig Einspruch erhoben, so hätte der Gegner Ihnen gegenüber aufgrund der Zahlung Ihres Mitbeklagten die Klage auf die -weiteren- Prozeßkosten einschränken müssen, d.h. Sie hätten dadurch relativ günstig die Möglichkeit gehabt, eine allfällige Nichthaftung im Urteil bestätigt zu erhalten, womit Sie auch allfällige Forderungen Ihres Mitbeklagten bezüglich Ihres Anteils hätten abwehren können.)



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