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 Zeugenaussage
Autor: meli (---.1.14.vie.surfer.at)
Datum:   06.06.08 00:08

Guten Tag!

Ich wurde als Zeuge vor Gericht geladen. Gegenstand meiner Vernehmung wird die eheliche Treue des Beklagten im Zuge der Scheidung sein.
Ich hatte einmaligen Geschlechtsverkehr mit dem Beklagten, von diesem Zusammentreffen existiert wahrscheinlich ein Video. Dies ist bereits vor 3 Jahren passiert, seither gibt es keinen Kontakt mehr.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit nicht aussagen zu müssen, und wegen Rufschädigung zu entschlagen. Wenn ja, würde dies als ein Schuldeingeständnis gelten??
Gibt es noch andere Möglichkeiten nicht aussagen zu müssen, könnte ich einen Anwalt damit beauftragen, der für mich zur Vernehmung erscheint?? Was könnte ein Anwalt in dieser Situation für mich machen??

Ich bitte um eine schnelle Antwort, vielen Dank im voraus!

meli



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 Re: Zeugenaussage
Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum:   06.06.08 14:34

Sie sind als Zeuge -bei sonst möglicher Verhängung von Zwangsstrafen- dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen und auszusagen; diese Verpflichtung kann auch nicht an Dritte delegiert werden.

Sie dürfen aber die Aussage verweigern über Fragen, deren Beantwortung Ihnen oder einem nahen (auch ehemaligen) Angehörigen zur Schande gereichen könnte, oder wenn Ihnen aufgrund der Beantwortung ein unmittelbarer vermögensrechtlicher Nachteil drohen könnte (ein solcher Nachteil könnte zB bei Ehebruch darin bestehen, daß beide Ehebrecher zur ungeteilten Hand für Detektivkosten haften, oder auch darin, daß der eheliche Vater sich am leiblichen Vater bezüglich Kindesunterhalt schadlos halten könnte, wenn sich herausstellt, daß es gar nicht sein Kind ist).

Wenn bzw. soweit Sie aussagen, müssen Sie jedoch die Wahrheit sagen.

Wenn es um intime Details geht, kann vom Richter auch ein Ausshluß der Öffentlichkeit verfügt werden (die es aber im Scheidungsverfahren ohnehin nicht gibt).

Eine Aussageverweigerung gilt nicht als "Schuldeingeständnis".

(Ehebruch ist nicht mehr strafbar, kann aber zivilrechtliche Folgen haben, siehe oben.)



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