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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Thomas (---.public.t-mobile.at)
Datum: 04.05.08 20:26
Guten Abend !
Ich habe da eine frage bzgl. eines eintrages
im Grundbuch der Liegenschaft meiner Grosseltern, die Ihr gemeinsamenes Haus vor einigen Jahren anscheinend einer Ihrer beiden noch lebenden Töchter und Ihrer Tochter, sprich meiner Cousine überschrieben haben.
Meine Grosseltern haben ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Haus.
Haben wir irgendeinen Anpruch, wieso ist das möglich das meine Cousine mit im Grundbuch steht ?
Vielen Dank für evtl. Antworten !
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 05.05.08 13:34
Dort, wo das Eigentumsrecht Ihrer Cousine eingetragen ist, finden Sie linksseitig die sogenannte "Tagebuchzahl".
Mit dieser können Sie in der Urkundensammlung des örtlich für die Liegenschaft zuständigen Bezirksgerichts (dieses steht im Grundbuchsauszug links oben) die Eintragungsgrundlage für dieses Eigentumsrecht einsehen, zB den Kauf- oder Schenkungsvertrag.
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