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 Exekutionsbeschluss durch Fehler der Versicherung
Autor: Simone (---.hall.hotze.com)
Datum:   29.04.08 19:44

Hallo,

hoffe, hier kann mir jemande helfen - ich habe im Moment ein gröberes Problem mit meiner Versicherung. Meine Eltern haben vor einigen Jahren ein Unfallversicherung für mich abgeschlossen und wir bzw. ich (nach meinem Auszug von zu Hause vor 7 Jahren) habe diese immer sofort nach Eingang des Zahlscheins bezahlt. Voriges Jahr bin ich wieder umgezogen und habe meiner Versicherung die Adressänderung bekanntgegeben (Meldezettel eingescannt gemailt).

Die Adresse wurde an sich in den Daten der Versicherung auch geändert (alte Haushaltsversicherung wurde ebenfalls gekündigt), jedoch ging der nächste Zahlschein für die Unfallversicherung trotzdem an meine alte Adresse. Davon habe ich natürlich nichts mitbekommen und somit auch die Rechnung nicht bezahlt. Da diese nur einmal jährlich kommt, ist mir auch nicht aufgefallen, dass einmal ein Zahlschein hätte kommen sollen, zumal ich eigentlich ohnehin lieber einen Abbuchungsauftrag gemacht hätte, weil ich das bei allen anderen Dingen so habe, das war aber damals bei der Versicherung irgendwie nicht möglich.

Nun, wie auch immer, jetzt ist es so, dass der Anwalt der Versicherung ein Exekutionsverfahren eingeleitet hat. Der Brief des Gerichtsbeschlusses ging ebenfalls wieder an die falsche Adresse, wurde dann aber schließlich weitergeleitet. Nun habe ich, um das Verfahren zu stoppen, sofort den geforderten Betrag inklusive der gesamten Zusatzkosten eingezahlt (einen Gerichtsvollzieher kann ich hier wirklich nicht brauchen). So, nun hat der Anwalt der Versicherung auch bestätigt, dass er den Exekutionsantrag sofort zurückziehen wird. Jedoch will die Versicherung mir die ganzen Zusatzkosten, die entstanden sind und eingezahlt werden mussten, nicht rückerstatten. Meiner bescheidenen Meinung nach liegt die Schuld hier eigentlich nicht bei mir (jedenfalls nicht komplett), die Versicherung hat jedoch das Argument, dass ich doch selber hätte nachfragen müssen, wieso kein Zahlschein bei mir ankam. Auf mein Entgegnen, dass die Versicherung auch selber einmal hätte nachschauen können warum die Post nicht ankommt (hatten ja 2 verschiedene Adressen von mir gespeichert) kam dann nicht mehr wirklich eine befriedigende Antwort.

Lange Rede, kurze Frage: Ist es wirklich so, dass das Ganze nun meine Schuld ist, weil ich nicht bemerkt habe, dass die Rechnung nicht kam? Oder habe ich da irgendeine Chance mein Geld wiederzubekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Simone



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