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 Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Eva H. (---.x-tention.at)
Datum:   13.08.07 12:15

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich hätte eine Frage bezüglich des neuen Mieterschutzgesetzes:

1. Gilt es nun auch für Privatvermieter, oder nur für öffentliche?

2. Ist eine GsmbH privat oder öffentlich?

3. Laut neuem Mieterschutzgesetz ist das Ausmalen nicht mehr nötig. Auch wenn es im Mietvertrag steht? Müssen Böden neu geschliffen werden und neu versiegelt wenn man nur 1 Jahr in der Wohnung war!

4. Kann der Vermieter verlangen, dass man eine Tür oder Arbeitplatte in der Küche komplett macht wenn sie Abnützungserscheinungen hat. (z.B. ist bei unserer Haustür beim Ablösen eines Posters die Beschichtung teilweise beschädigt worden)

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

Hochachtungsvoll Eva H.



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Daniela Kolb (77.117.145.---)
Datum:   18.04.08 09:21

Frage: Wer muß eine Hauptmietwohnung nach den neuen Mieterschutzgesetz ausmalen?
Gemeinnützige Siedlungsgennossenschaft, Vor- oder Nachmieter? Bitte um rasche Antwort.
Danke in Vorhinein! Lg. Daniela Kolb

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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Bettina Stockhammer (---.a1.net)
Datum:   03.06.08 14:05

Habe eine Frage,muss ich die Wohnung bei èbergabe Ausmalen oder nicht
Seit dem neuen Gesetz heisst es mann muss das nicht mehr.
Danke



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: simone gottschalk (---.adsl.alicedsl.de)
Datum:   23.07.08 16:46

sehr geehrte damen und herren, meine frage ist:muss ich nach 17 monaten, die ich in meiner wohnung gewohnt habe, die türzargen abschleifen,malern und lackieren? man hat mir dreister weise von seiten der wohnungsverwaltung damit gedroht,wenn ich die arbeiten nicht ordnungsgemäß ausführe,man die kaution (778,00€) plus weitere kosten für profifirma einbehalten bzw.neu entstehen würden.
mit freundlichen grüßen,
simone gottschalk



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Andreas Gattinger (---.117.149.110.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   09.09.08 08:28

Eva H. geschrieben:

> Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Ich hätte eine Frage bezüglich des neuen Mieterschutzgesetzes:
>
> 1. Gilt es nun auch für Privatvermieter, oder nur für
> öffentliche?
>
> 2. Ist eine GsmbH privat oder öffentlich?
>
> 3. Laut neuem Mieterschutzgesetz ist das Ausmalen nicht mehr
> nötig. Auch wenn es im Mietvertrag steht? Müssen Böden neu
> geschliffen werden und neu versiegelt wenn man nur 1 Jahr in
> der Wohnung war!
>
> 4. Kann der Vermieter verlangen, dass man eine Tür oder
> Arbeitplatte in der Küche komplett macht wenn sie
> Abnützungserscheinungen hat. (z.B. ist bei unserer Haustür beim
> Ablösen eines Posters die Beschichtung teilweise beschädigt
> worden)
>
> Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
>
> Hochachtungsvoll Eva H.
>



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: nagl (91.112.63.---)
Datum:   16.02.09 11:20

Muss ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses diese Räumlichkeiten neu ausmalen, Böden schleifen etc.??
Im Mietvertrag von 1996 ist dies angeführt.
Andreas Gattinger geschrieben:

> Eva H. geschrieben:
>
> > Sehr geehrte Damen und Herren!
> >
> > Ich hätte eine Frage bezüglich des neuen
> Mieterschutzgesetzes:
> >
> > 1. Gilt es nun auch für Privatvermieter, oder nur für
> > öffentliche?
> >
> > 2. Ist eine GsmbH privat oder öffentlich?
> >
> > 3. Laut neuem Mieterschutzgesetz ist das Ausmalen nicht mehr
> > nötig. Auch wenn es im Mietvertrag steht? Müssen Böden neu
> > geschliffen werden und neu versiegelt wenn man nur 1 Jahr in
> > der Wohnung war!
> >
> > 4. Kann der Vermieter verlangen, dass man eine Tür oder
> > Arbeitplatte in der Küche komplett macht wenn sie
> > Abnützungserscheinungen hat. (z.B. ist bei unserer Haustür
> beim
> > Ablösen eines Posters die Beschichtung teilweise beschädigt
> > worden)
> >
> > Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
> >
> > Hochachtungsvoll Eva H.
> >
>



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: theo klein (---.pools.arcor-ip.net)
Datum:   15.08.09 12:44

Bettina Stockhammer geschrieben:

> Habe eine Frage,muss ich die Wohnung bei èbergabe Ausmalen oder
> nicht
> Seit dem neuen Gesetz heisst es mann muss das nicht mehr.
> Danke
>



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Gisela Müller (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum:   24.08.09 20:19

Daniela Kolb geschrieben:

> Frage: Wer muß eine Hauptmietwohnung nach den neuen
> Mieterschutzgesetz ausmalen?
> Gemeinnützige Siedlungsgennossenschaft, Vor- oder Nachmieter?
> Bitte um rasche Antwort.
> Danke in Vorhinein! Lg. Daniela Kolb



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Manuela Dorfner (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   15.10.09 13:06


Hallo,
muß ich meine Wohnung ausmalen, beim auszug? Bitte um Antwort.
Vielen dank
mfg Manuela Dorfner klein geschrieben:

> Bettina Stockhammer geschrieben:
>
> > Habe eine Frage,muss ich die Wohnung bei èbergabe Ausmalen
> oder
> > nicht
> > Seit dem neuen Gesetz heisst es mann muss das nicht mehr.
> > Danke
> >
>



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Lenzhofer Erwin (---.cust.tele2.at)
Datum:   22.12.09 18:11

Hallo!

Meine Eingangstüre zu meiner Mietwohnung im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses schleift stark am Boden. Sie lässt sich schon schwer öffnen und schließen. Ein Nachjustieren ist nicht mehr möglich. Sie müsste neu angeschlagen werden.

Der Vermieter ist der Meinung dass diese Kosten ich übernehmen muss.

Wie sieht es aus bei der Erneuerung eines defekten Warmwasserboilers. Wer trägt da die Kosten????

Frohe Weihnachten
wünscht Erwin Lenzhofer



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Forstinger Birgit (---.119.95.202.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   09.01.10 10:55

Eva H. geschrieben:

> Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Ich hätte eine Frage bezüglich des neuen Mieterschutzgesetzes:
>
> 1. Gilt es nun auch für Privatvermieter, oder nur für
> öffentliche?
>
> 2. Ist eine GsmbH privat oder öffentlich?
>
> 3. Laut neuem Mieterschutzgesetz ist das Ausmalen nicht mehr
> nötig. Auch wenn es im Mietvertrag steht? Müssen Böden neu
> geschliffen werden und neu versiegelt wenn man nur 1 Jahr in
> der Wohnung war!
>
> 4. Kann der Vermieter verlangen, dass man eine Tür oder
> Arbeitplatte in der Küche komplett macht wenn sie
> Abnützungserscheinungen hat. (z.B. ist bei unserer Haustür beim
> Ablösen eines Posters die Beschichtung teilweise beschädigt
> worden)
>
> Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
>
> Hochachtungsvoll Eva H.
>



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Bentele Hansjoerg (---.public.t-mobile.at)
Datum:   19.01.10 10:16

Frage wenn man Mieter von einem 2 parteien Wohnhaus ist. Wie ist es ihm mieterschutzgesetz mit der Wasseruhr geregelt ?
Muss dort jede Partei seperat eine haben oder kann der Vermieter mit einer Uhr die Wassermenge auf die zwei Parteien aufteilen und wenn ja wie wird diese aufgeteilt wenn in einer Partei 2 Leute sind und in der anderen 4.

Gruß Bentele Hansjoerg



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Dr. Peter Fuchs (---.dame.at)
Datum:   08.03.10 17:42

Bettina Stockhammer geschrieben:

> Habe eine Frage,muss ich die Wohnung bei èbergabe Ausmalen oder
> nicht
> Seit dem neuen Gesetz heisst es mann muss das nicht mehr.
> Danke
>



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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Marcel (---.adsl.alicedsl.de)
Datum:   05.08.10 16:43

Andreas Gattinger geschrieben:

> Eva H. geschrieben:
>
> > Sehr geehrte Damen und Herren!
> >
> > Ich hätte eine Frage bezüglich des neuen
> Mieterschutzgesetzes:
> >
> > 1. Gilt es nun auch für Privatvermieter, oder nur für
> > öffentliche?
> >
> > 2. Ist eine GsmbH privat oder öffentlich?
> >
> > 3. Laut neuem Mieterschutzgesetz ist das Ausmalen nicht mehr
> > nötig. Auch wenn es im Mietvertrag steht? Müssen Böden neu
> > geschliffen werden und neu versiegelt wenn man nur 1 Jahr in
> > der Wohnung war!
> >
> > 4. Kann der Vermieter verlangen, dass man eine Tür oder
> > Arbeitplatte in der Küche komplett macht wenn sie
> > Abnützungserscheinungen hat. (z.B. ist bei unserer Haustür
> beim
> > Ablösen eines Posters die Beschichtung teilweise beschädigt
> > worden)
> >
> > Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
> >
> > Hochachtungsvoll Eva H.
> >
>

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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Silvia Philipp (---.lienz.xdsl-line.inode.at)
Datum:   25.08.10 12:25

Hätte eine Frage zum Mieterschutzgesetz in Einfamilienhaus:

Kann der Vermieter auf die Verlängerung des Mietvertrages beenden weil der Mieter nicht bereit ist vor Verlängerung des Vertrages einen Räumungsvergleich abzuschließen ?


Bitte diese Anfrage nicht zu veröffentlichen:

Danke

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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Kofler Hubert (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   07.10.10 08:06

Wir haben eine mansadenwohnung gemietet
die dachfenster sind in einem sehr desolaten zustand- die räumlichkeiten sind von uns in einem sehr guten zustand versetzt worden.wollen jetzt einziehen doch fürchten wir uns vor den fenstereinbau (4 stück)
die wohnbaugesel. sagt das kann dauern zahle seit zwei monaten schon miete.
wie könnte ich vorgehen??
die fenster wurden schon angesehen und der spruch die hätten schon länst ausgetauschtwerden sollen wurden gefällt
kann ich ein bischen druck ausüben
mit freundlichen grüßen
und danke

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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: karin aigner (---.a1.net)
Datum:   27.10.10 16:57

ich bin seit 2jahren in einer mietwohnung und jetzt ist mein warmwasserboiler kaputt muss ich ihn selber zahlen ? die hängen schon ca.15 jahre in den wohnungen

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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: SCHWAB REINHOLD (---.dyn.orange.at)
Datum:   26.05.11 16:26

mus ich die wohnung nach der kündigung ausmalen wen in der kündigungszeit ein kanalbruch und feuchtigkeit von aussen kam.

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 Re: Neues Mieterschutzgesetz - was heißt das für mich?
Autor: Neubauer Herbert (---.115.248.71.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   11.05.13 11:00

Ich habe ein Haus vermietet und ich habe den Mieter erlaubt die Räume so zu gestalten und aus zu mahlen wie sie wollen.Die Räume waren Weiß.Müsen die Mieter jetzt nach der kündigung die Räume wieder ausmahlen.

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