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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Sarah Vollmar (87.243.145.---)
Datum: 08.04.08 12:30
Sehr geehrte Damen und Herren,
eben habe ich mit meinem Vermieter über meine defekte Mischbatterie diskutiert.
Er ist der Meinung, das ich die zu zahlen hätte und wenn ich ausziehe könnte ich die alte ja wieder einbauen.
Ist das so richtig?
Herzliche Grüße aus der Steiermark
Sarah Vollmar
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Autor: Küchenjurist (193.83.107.---)
Datum: 08.04.08 19:06
Wenn unter einer "Mischbatterie" der Kalt- und Warmwasserhahn zB bei einer Badewanne zu verstehen sein sollte, dann fällt die Erhaltungspflicht wohl schon wegen Geringfügigkeit klar in die Sphäre des Mieters, es sei denn, im Vertrag wäre -eher unüblich- vereinbart, daß der Vermieter für sämtliche Reparaturen innerhalb des Mietobjekts zuständig wäre.
D.h. soferne Ihr Mietvertrag keine derartige Vereinbarung enthält und Sie die obige Aussage Ihres Vermieters (als mündliche Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag) nicht auch beweisen können, müßte das Objekt bei der Rückstellung auch einen funktionstüchtigen Wasserhahn enthalten.
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